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zur neuregelung der eingliederungshilfe für behinderte menschen Diesen Text vorlesen lassen

die umstellung vom brutto- auf das nettoprinzip bei der stationären eingliederungshilfe ist vom tisch - sozialhilfeträger müssen die kosten weiter vorfinanzieren.

die bundesregierung hat sich in einer anhörung des bundestagsausschusses für arbeit und soziales von der lebenshilfe und anderen verbänden davon überzeugen lassen.
die sachverständigen konnten überzeugend darlegen, dass es auch weiterhin notwendig ist, dass die sozialhilfeträger gegenüber der einrichtung in vorleistung gehen und dies erst später gegen den eigenanteil des behinderten verrechnen.

dies freut besonders die betroffenen behinderten menschen und ihre familien sowie die behindertenverbände.

zudem haben die koalitionspartner eine einigung über eine weihnachtsbeihilfe in höhe von 36 € herbeiführen können. für das jahr 2007 wird der den heimbewohnern zustehende monatliche barbetrag um einen prozentpunkt des regelsatzes angehoben.

veröffentlicht: Antje K. -- Sonntag, 15. April 2007; 13:41:38 Uhr


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