
entsprechend dem schreiben des bundesfinanzministers vom 3. november 2006 ist ein haushaltsnahes beschäftigungsverhältnis nach (§ 35a abs. 1 satz 1 nr. 1 und 2 estg) gesetzlich nicht definiert. es verlangt eine tätigkeit, die einen engen bezug zum haushalt hat. zu den haushaltsnahen tätigkeiten gehören u.a. die zubereitung von mahlzeiten im haushalt, die reinigung der wohnung des steuerpflichtigen, die gartenpflege und die pflege, versorgung und betreuung von kindern -
sofern die aufwendungen nicht dem grunde nach unter die §§ 4f, 9 abs. 5 satz 1 oder § 10 abs. 1 Nr. 5 oder 8 estg fallen - und von kranken, alten oder pflegebedürftigen personen. die erteilung von unterricht (z.b. sprachunterricht), die vermittlung besonderer fähigkeiten, sportliche und andere freizeitbetätigungen fallen nicht darunter.
sie brauchen dringend eine stundenweise flexible betreuung, die sich vertrauensvoll um kleine oder große familienmitglieder kümmert?
dann sind sie gemäß dem gesetz für haushaltnahe dienstleistungen arbeitgeber. lesen sie sich die von familienfreund zusammengestellten informationen in ruhe durch. bei fragen nutzen sie den service der minijobzentrale.
sie beschäftigen stundenweise eine betreuungs- oder pflegeperson bzw. denken drüber nach?
- dann ist das eine haushaltsnahe dienstleistung
- dann können sie für die anmeldung das haushaltscheckverfahren nutzen
- dann kann die person bis zu 400 € im monat hinzuverdienen
- dann zahlen sie als arbeitgeber nur eingeschränkt sozialabgaben
- dann sind bei haushaltsnahen beschäftigungsverhältnissen bei geringfügigen beschäftigungen höchstens 510 euro im jahr absetzar dann werden bis zu 20% der aufwendungen im jahr steuerlich begünstigt, maximal aber 4.000 euro
- weiterhin können sie allgemein kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen
welche beschäftigungsarten gibt es?
- geringfügig entlohnte minijobs – bis zu einer verdienstgrenze 400 € im monat
- kurzfristige minijobs – die beschäftigung ist befristet auf 2 monate im kalenderjahr oder 50 AT
was ist das haushaltcheckverfahren?
- ist ein meldeverfahren, um ihren minijobber bei der minijobzentrale anzumelden
- der haushaltsscheck muss spätestens 2 wochen nach beginn der tätigkeit bei der minijobzentrale sein
- den ausgefüllten haushaltsschecks müssen arbeitgeber und minijobber unterschreiben
wer zahlt sozialabgaben?
- sozialabgaben zahlt grundsätzlich in form einer pauschale der arbeitgeber
- für arbeitsnehmer ist der minijob bis 400 € grundsätzlich steuerfrei
wieviel sozialabgaben fallen bei haushaltsnahen dienstleistungen an?
- generell fallen pauschalbeiträge in höhe von 12,1 % an
- darin enthalten sind u. a. beiträge zur renten- und krankenversicherung
- zusätzlich zahlen sie noch 1,6 % zur gesetzlichen unfallversicherung
- generell werden alle beiträge von der minijob-zentrale berechnet und abgebucht
wo schicke ich meinen haushaltsscheck hin?
deutsche rentenversicherung
knappschaft-bahn-see
minijob-zentrale
45115 essen
hier können sie notwendige unterlagen kostenfrei downloaden
- haushaltsscheck (zum online ausfüllen)
- arbeitsvertrag minijob
ihr minijobber gehört zu einer der folgenden personengruppen? dann lesen sie hier weiter:
- studenten
- praktikanten
- rentner / ruhestandsbeamte
- auszubildende
- heimarbeiter
- arbeitslose übungsleiter, ausbilder und betreuer in vereinen
Autor: root -- Samstag, 11. September 2010; 15:39:23 Uhr