kinder, kinder - machen spass und kosten aber auch ein bisschen was. im positivem sinn lässt sich für alles immer eine lösung bzw. regelung finden. so hat das
olg koblenz mit aktenzeichen az11 uf 24/09 entschieden, dass säuglingserstausstattung als sonderbedarf geltend gemacht werden kann.
damit ist die säuglingserstausstattung nicht teil des laufenden unterhalts. eine mutter kann nach der geburt ihres kindes von dessen vater sonderbedarf für die erstausstattung des säuglings geltend machen.erschreckend hier die höhe der pauschale. so sind pauschal 1000 euro angesetzt wurden. wenn der vater überdurchschnittliche vermögens- und einkommensverhältnisse hat, kann es mehr sein.
Autor: root -- Samstag, 20. Februar 2010; 23:59:38 Uhr