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sonderausgaben für unterhaltszahlende personen Diesen Text vorlesen lassen

vater und sohn

kinder, kinder - machen spass und kosten aber auch ein bisschen was. im positivem sinn lässt sich für alles immer eine lösung bzw. regelung finden. so hat das olg koblenz mit aktenzeichen az11 uf 24/09 entschieden, dass säuglingserstausstattung als sonderbedarf geltend gemacht werden kann.

damit ist die säuglingserstausstattung nicht teil des laufenden unterhalts. eine mutter kann nach der geburt ihres kindes von dessen vater sonderbedarf für die erstausstattung des säuglings geltend machen. Babymode und Babyausstattung aus dem Katalog bestellen kann für die junge mutter an dieser stelle nicht nur kosten- sondern auch nervenschonend sein.

 

erschreckend hier die höhe der pauschale. so sind pauschal 1000 euro angesetzt wurden. wenn der vater überdurchschnittliche vermögens- und einkommensverhältnisse hat, kann es mehr sein.



veröffentlicht: root -- Dienstag, 24. April 2012; 16:09:56 Uhr


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