Sie sind hier: www.familienfreund.de
.

die rechte am eigenem bild Diesen Text vorlesen lassen

kinderblick

ein film der besonderen art ist das werk "der entsorgte vater", der sich teilweise autobiografisch mit der geschichte von 5 unverheirateten, nicht sorgeberechtigten vätern befasst.

 

einer davon ist der regisseur und macher douglas wolfsperger, der im film die trennung von seiner tochter verarbeitet hat

 

das oberlandesgericht düsseldorf entschied nun, dass die sequenz von zwei sekunden, in der ein foto seiner damals dreijährigen tochter gezeigt wird, unkenntlich machen muss! verklagt wurde ein filmverleiher, der die sequenz nicht mehr zeigen durfte. das oberlandesgericht düsseldorf entsprach in seiner entscheidung der entscheildung des landgerichtes insofern, dass vor veröffentlichung des films/fotos die zustimmung der allein sorgeberechtigten mutter einzuholen war.

 

die rechte am bild hat das kind und damit ist die mutter als klägerin im namen des kindes vor gericht gegangen. das gericht gab der mutter bzw. dem kind recht. das öffentliche informationsinteresse am film bzw. dem thema wiegt nicht so schwer, wie die rechte des kindes am eigenem foto.

 

gerade im moment kocht und brodelt es im deutschem familienrecht. lange jahre wurde das recht der mutter am und mit kind(ern) mehr gestärkt und befördert als das der männer. erst kürzlich hat der europäische gerichtshof einem deutschem vater im punkt der teilung des sorgerechts bei nichtehelichen kindern recht gegeben. millionen deutsche männer und auch potentielle väter werden dadurch grundsätzlich gestärkt.

 

zur scheidung und trennung gab es zum 1.09.2009 eine wegweisende änderung im familienrecht, die neben verfahrensrechtlichen vorschriften den güterrechtlichen zugewinnausgleich und den versorgungsausgleich komplett neu regelt und so besser an die veränderten gesellschaftlichen gegebenheiten (patchworkfamily, nichteheliche lebensgemeinschaften etc.) angepasst wurde.

 

im sommer 2010 wird eine höchstrichterliche änderung zum unterhalt erwartet, die im bereich der berechnung des selbstbehaltes vermutet wird, die unterhaltszahlerInnen möglicherweise in eine bessere ausgangssituation bringen wird.

 

alles in allem haben bei diesen neuerungen vor allem die kinder gut lachen. das kindergrundrecht, zu wissen, wo man herkommt und zu beiden elternteilen kontakt zu haben, wurde und wird weiter gestärkt.



Autor: root -- Donnerstag, 18. März 2010; 09:50:02 Uhr



Kommentar zu die rechte am eigenem bild?

Kommentar schreiben:






.

familienbrief abonnieren

E-Mail-Adresse eingeben:

Zugestellt von FeedBurner

Suche

Login

Login




Registrierung.
. Passwort vergessen?
.

hilfreiches & mehr

 
.

familienservice

.

familienservice