Einschulung
Aus Familienwortschatz
Die Einschulung findet am Ende der Kindergartenzeit statt. In der Regel zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr. Die Kinder vollenden den 1. großen Bildungsabschnitt in ihrem Leben.
Zur Einschulung gehört auch unmittelbar die Schulpflicht. Diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und im jeweiligen Schulgesetz des Landes näher definiert. Es finden sich Angaben zum Alter und zur Lände sowie zu den möglichen Bildungsabschlüssen. Der Bildungsübergang von Kindertagesstätte zur Schule wird begleitet vom Schulanfang. DerSchulanfang ist der feierliche Akt mit dem der neue Schüler von der Schule begrüßt wird. In der Regel mündet er in einem ausgelassenem Fest ähnlich wie eine Geburtstagsfeier.
Zur Krönung gibt es die Zuckertüte.