Ganztagsangebot
Aus Familienwortschatz
Ganztagsangebote sind seit 2007 an Schulen in Sachsen gefördert und gewünscht. Die Finanzierung erfolgt über Fördergelder, welche jedes Jahr von der Schule neu beantragt werden müssen. Der Schwerpunkt bei den Ganztagsangeboten liegt auf der durchgängigen ganztägigen Rhythmisierung, d. h. auf den sinnvollen Wechsel von Unterricht und Freizeit, von Anspannung und Entspannung des Schultages an mindestens drei Wochentagen.
Es gibt in der Förderpraxis 3 Formen des Ganztagsangebotes:
- voll gebundenen Form:
- alle Schüler verpflichten sich an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten teilzunehmen
- teilweise gebundene Form:
- ein Teil der Schüler verpflichtet sich (z. B. eine gesamte Klassenstufe), an mindestens drei Wochentagen für jeweils sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten teilzunehmen
- offene Form:
- verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot ist das der Aufenthalt in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden
- Teilnahme an den ganztägigen Angeboten wird durch die Schüler oder deren Erziehungsberechtigte für mindestens ein Schuljahr verbindlich zu erklärt