Hauswirtschaftlichen Versorgung

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Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Bereich der Pflege alle hauswirtschaftlichen Leistungen. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Es umfasst: das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen. Den Leistungsumfang prüft die Pflegekasse.

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