11jähriger junge brennt gartenhaus ab – eltern haften nicht

immer schon heißt es: eltern haften für ihre kinder! dieses regelung ergeht der theorie, dass die sorgeberechtigten für das kind die aufsichtspflicht haben. natürlich kann man diese auch auf andere personen zeitweise übertragen und unter bestimmten vorraussetzungen ist an dem spruch auch nichts dran, denn der teufel steckt wie immer zwischen den schriftzeichen! wie aus einem urteil des oberlandesgerichtes zweibrücken hervorgeht, haften eltern nämlich nicht zwangsläufig, wenn ihr 11-jähriger sprössling durch „zündeln“ ein gartenhaus abbrennt.

junge brennt gartenhaus ab – keine entschädigung für den kläger

bei der entscheidung (az 4 U 137/05) vom 28.09.2006 wurde berücksichtigt, dass der junge bisher noch nie durch „zündeln“ oder andere sachbeschädigung aufgefallen war. auch stellte das gericht klar, dass bei einem 11-jährigen keine ständige aufsichtspflicht mehr besteht. in diesem alter können die eltern ihre kinder auch, ohne sie beobachten zu müssen, spielen lassen. was die kids beim unbeobachteten spielen alles machen, bleibt den eltern zwar verborgen, macht sie aber, wenn was schief geht nicht zwangsweise schadensersatzpflichtig.

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was war geschehen?

ein 11jähriger junge spielte an einem samstagnachmittag auf dem grundstück des klägers in einem gartenhaus. die eltern hatten das weder gewusst noch die erlaubnis erteilt. er kogelte und das gartenhaus brennt ab.  in der ersten klageinstanz erhielt der eigentümer des gartenhauses recht. das gericht sah es als erwiesen an, dass die eltern fahrlässig gehandelt haben und den 11jährigen hätten permanent beaufsichtigen müssen. doch das olg zweibrücken sprach in der nächsten instanz den eltern das recht zu. die eltern müssen eben nicht permanent beaufsichtigen und junior im auge behalten. der junge ist normal entwickelt und hat auch eine entsprechende reife erlangt.

der umfang der aufsichtspflicht richtet sich vor allem nach der eigenart, dem alter und dem charakter des kindes. die eltern hatten also keinen grund anzunehmen, dass das kind was verbotenes tut oder gar kogelt. er hatte sowas noch nie zuvor getan und damit hatten die eltern auch keine veranlassung streichhölzer, feuerzeuge und dergleichen fernzuhalten bzw. absolut unerreichbar aufzubewahren. das geschehene stellt sich so aks bedauerlicher unfall dar.

wenn kinder in schwierigkeiten geraten?!

heranwachsende bringen nicht nur ihre eltern ständig an neue grenzen sondern auch ihre umwelt. im täglichen spiel brauchen sie soviel freiraum wie möglich, um sich selbstbestimmt und individuell entwickeln zu können. auf der anderen seite benötigen sie dafür eine möglichst kinderfreundliche und gefahrenfreie umgebung. nun entscheiden eltern oft von tag zu tag wie weit das kind in seiner entwicklung ist und welche einsichten und erfahrungen es schon gewonnen hat, wie im fall des elfjährigen. sie versichern sich und ihr kind, reden mit ihm über gefahren und weisen auf die gesellschaftlichen regeln und grenzen der anderen hin. wie im obigen fall ist es ratsam für eltern anwaltlichen rat zu suchen, wenn sie stellvertretend für ihr kind verklagt werden.

kinder stark machen und aufklären!

manchmal erweist sich auch die umwelt als so gefährlich, dass kinder während des spiels in schwierigkeiten kommen. zum einen lassen sich die kids leicht beeinflussen und beeindrucken – zum anderen erliegen kinder sehr oft der versuchung. sie studieren nicht sondern sie probieren einfach. da verschwindet eine giftige beere im mund, manchmal wird ein rumstehendes glas einfach ausgedrunken ohne zu wissen, was drin ist und das verbot die murmel in die nase zu stecken, hält die tochter trotzdem nicht vom versuch ab. beim toben mit dem besten freund im wohnzimmer geht schon mal was zu bruch und auch feuerzeuge finden öften als den eltern lieb ist den weg in kinderhände.

kinder machen einfach unfug und sind auch nur bedingt dafür verantwortlich bzw. können den schaden kommen sehen. hilfe brauchen sie vor allen dann, wenn ihre gesundheit gefährdet ist, die körperliche entwicklung beeinträchtig wird oder gefahr für leib und leben besteht. ein wachsames auge auf kinder in unserer umgebung zu haben, schadet nicht und manchmal kann man durch beherztes eingreifen auch noch schlimmeres verhindern.

eltern können natürlich auch viel dazu beitragen, dass ihr kind im schadensfall (auch gegenüber dritten) abgesichert ist. unfall- und haftpflichtversicherungen sind ein muss, eine hausrat wird von den meisten versicherern zusätzlich empfohlen. geht trotzdem mal wirklich alles schief – stehen sie ihrem kind bitte bei und holen sie sich notfalls schnell externe hilfe.

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