Ab 2017 kommen 5 Pflegegrade

Umfangreich gestalten sich die Änderungen in der Pflege seit 2008. Immer mehr Geld wird für häusliche Pflege ausgeschüttet und immer mehr Leistungen bezuschusst. Deutschland stellt sich zumindest teilweise dem Überalterungsprozess, auch wenn es immer noch viel zu bemängeln gibt.

Neben den grundlegenden Änderungen, die sich im Pflegestärkungsgesetz 1 und Pflegestärkungsgesetz 2 manifestieren, gab es auch 2013 und 2014 schon wesentliche Änderungen. Ein Novum bei allen Änderungen ist sicher die Umänderung der Pflegestufen in 5 Pflegegrade. Ab 1.01.2017 gibt es ein neues Begutachtungsverfahren. Alle bis dahin eingestuften Patienten in einer Pflegestufe rutschen ab 2017 automatisch in den für sie passenden Pflegegrad ohne finanzielle Einbußen.

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Die fünf Pflegegrade

Während man bisher mit dem Führen eines Pflegetagebuchs sowie dem Erfassen des zeitlichen Aufwandes für die Pflege in die entsprechnende Pflegestufe eingestuft wurde, soll es zukünftig darum gehen, zu bewerten, was der Pflegebedürftige alleine kann. Alle Einschränkungen im körperlichen, geistigen und psychischen Bereich werden gleichermaßen erfasst und einbezogen. Gemessen wird (mit unterschiedlicher Gewichtung) der Grad der Selbstständigkeit in den sechs verschiedenen Bereichen. Daraus entsteht die Gesamtbewertung und die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade. Die sechs Bereiche zur Begutachtung sind:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Pflegebedürftigen werden damit nicht ausschließlich nach ihren Defiziten und den damit verbundenen zeitlichen Aufwand begutachtet, den z.b. die häusliche, ambulante oder stationäre Pflegekraft hat. Die Unterstützung setzt künftig deutlich früher an. In Pflegegrad 1 finden sich zukünftig Menschen wieder, welche noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben. Sie dürfen dann aber zum Beispiel eine Pflegeberatung, eine Anpassung des Wohnumfeldes (z.B. barrierefreie Dusche, Pflegehilfsmittel) oder Leistungen zur allgemeinen Betreuung in Anspruch nehmen. Somit bekommen in den nächsten Jahren zusätzlich weitere 500.000 Anspruchsberechtigte Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Wer in einen Pflegegrad eingestuft wird, erhält zukünftig das Gutachten des Medizinischen Dienstes automatisch und ohne bisherige erforderliche Antragstellung. Natürlich bleibt rechtlich die Möglichkeit gegen eine vermeintliche Fehleinstufung vorzugehen. Mit Einwilligung des Pflegebedürftigen werden die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes zur Hilfsmittel- bzw. Pflegehilfsmittelversorgung von den Pflegekassen künftig als Antrag gewertet. In der Regel entfällt damit eine erneute Prüfung zur Bewilligung durch die zuständige Pflege- bzw. Krankenkasse.

Was sich in der häuslichen Pflege für Angehörige verbessert?

Pflegepersonen werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert. Rentenpunkte sammelt, wer einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2-5 mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, zu Hause pflegt. Verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen und er rutscht in den nächst höheren Pflegegrad steigen auch die Rentenbeiträge, die für den Angehörigen gezahlt werden, der ihn pflegt. Pflegende Angehörige, die einen ausschließlich Demenzkranken betreuen, werden über die Rentenversicherung abgesichert. Hängt man aufgrund von Pflege seinen bisher ausgeübten Beruf an den Nagel bzw. steigt vorrübergehend aus, werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit von der Pflegeversicherung gezahlt. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung – falls man am Ende der Pflegetätigkeit nahtlos wiedereinsteigt. Gleiches gilt für Personen, die für die Pflege den Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung unterbrechen.

Unter dem Motto: „Jeder kann pflegen und das Pflegen lernen.“, müssen die Pflegekassen künftig kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten.

Der Eigenanteil zur stationären Pflege steigt nicht mehr!

Ein weiteres Novum über das sich die Pflegebedürftigen in Heimen besonders freuen dürfen, ist, dass künftig der pflegebedingte Eigenanteil mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht mehr ansteigt. Alle Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 bezahlen in einem Pflegeheim den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Zwischen den Pflegeheimen wird es im Bundesdurchschnitt dennoch Unterschiede geben. Der pflegebedingte Eigenanteil wird 2017 voraussichtlich bei rund:

  • 580 Euro liegen +  Verpflegung + Unterkunft + Investitionen.

Dazu hat ab 2017 jeder Versicherte, der in einer stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht ist Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote. Dazu schließen die Einrichtungen mit den Pflegekassen entsprechende Vereinbarungen. Zudem werden zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt.

Und noch ein Novum wird die Pflegeversicherung der Zukunft stärken. Erstmals wird dem Grundsatz Reha vor Pflege“ eine echte Chance eingeräumt. Wenn man den Eintritt von Pflegebedürftigkeit mit Rehabilitationsmaßnahmen hinauszögern kann, wird er Medizinische Dienst dies zukünftig mit einem bundesweit einheitlichen, strukturierten Verfahren für die Rehabilitationsempfehlungen berücksichtigen.

Im Familienservice gut aufgehoben

und beraten, werden Mitarbeiter, die einen familienfreundlichen Arbeitgeber haben. Gern beraten wir auch Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter familienfreundliche Leistungen und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen wollen. Alle anderen wenden sich bitte mit ihren Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege an das Bundesministerium für Gesundheit und an die für sie zuständige Kranken- oder/und Pflegekasse.

Eine Antwort auf „Ab 2017 kommen 5 Pflegegrade“

  1. Als pflegender Angehöriger bekomme ich in 2016 53,3333% in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.
    2017 bekomme ich nur noch 42% eingezahlt!
    Das nennt sich ja Pflegestärkungsgestz!
    Pflege meine Partnerin in Pflegesufe 2, 22h wöchentlich.
    Ab 2017 Pflegegrad 3

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