immer, wenn kinder im spiel sind, gilt es gerade im falle der trennung das beste zu entscheiden und zu wollen. das umgangsrecht für den nicht mehr im haushalt lebenden elternteil muss vollumfänglich gewährleistet sein – auch, wenn man sich mit dem neuen partner und eventuellen umzugsplänen trägt. ein umzug mit kind nach der trennung, z.b. ins ausland muss gut durchdacht und mit dem anderen elternteil abgesprochen sein. es bedarf einer zustimmung.
im vorliegenden fall wollte eine mutter das alleinige sorgerecht beantragen, um mit dem neuem partner nach italien zu ziehen. der umgang mit dem in trennung lebenden vater würde gar nicht mehr möglich sein und die richter entschieden im urteil az 11 uf 149/10 eindeutig gegen den antrag der mutter. hintergrund dieser entscheidung ist, dass ein umzug ins ausland beiden elternteilen den möglichst freien zugang zum kind gewährleisten muss.die grundrechte der eltern müssen gewahrt bleiben.
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der umzug mit ihrem kind musste von der antragstellerin vor gericht begründet werden. familiäre, persönliche oder berufliche gründe sind zu nennen und darzulegen. in diesem fall wollte die antragsstellerin in die heimat des neuen partners in die provinz salerno ziehen. die richter stellten fest, dass sie und ihr kind dort über keinerlei gefestigte soziale bindungen verfügen. außerdem würde das kind den leiblichen vater überhaupt nicht mehr sehen können. damit sei auch das kindeswohl und die entwicklung gefährdet. der antrag der mutter wurde abgelehnt.