Abenteuer WG – Was Sie vor dem Einzug in eine Wohngemeinschaft wissen sollten

(ddp direct) Wer bekommt das größte Zimmer? Wer muss wann die Küche putzen? Das sind oft Fragen, die beim Einzug in eine WG geklärt werden müssen. Doch es gibt noch mehr zu beachten: Darf man zum Beispiel seinen Internet-Anschluss mit den anderen Bewohnern teilen? Wer muss die Stromrechnung bezahlen, wenn ein Bewohner nicht mehr zahlen kann? Und welche Versicherungen sind in einer WG notwendig?

Wer während der Studienzeit oder der Ausbildung nicht mehr Zuhause wohnen kann oder will, kommt häufig in einer WG unter. Kein Wunder, denn in einer Wohngemeinschaft findet man nicht nur schnell Anschluss, sondern kann auch viel Geld sparen. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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In der Wohngemeinschaft Internet teilen?

Dank WLAN ist es heutzutage kein Problem, einen Internetanschluss mit mehreren Personen zu teilen – ideal für eine WG könnte man meinen. Doch offiziell sind die meisten Internetprovider nicht damit einverstanden, wenn ein privater Anschluss mit anderen Parteien geteilt wird. Im Ernstfall kann es zu Unterlassungserklärungen und Schadensersatzforderungen kommen. Wer dem entgehen will, der sollte seinen Anbieter nach einer Ausnahmeregelung fragen und sich diese schriftlich bestätigen lassen.

Nähere Informationen zum Thema Internet teilen finden Sie u.a. im Mitarbeitermagazin.

Wer zahlt die Energiekosten?

Natürlich müssen alle Bewohner einer WG die Kosten für Strom und Gas tragen. Was aber passiert, wenn einer seinen Anteil nicht mehr zahlen kann? Und was ist zu beachten, wenn ein Bewohner auszieht?

Dem Mietvertrag kann man entnehmen, wer der/die Hauptmieter ist/sind. Der Hauptmieter trägt die Verantwortung für die Energiekosten und muss sich im Ernstfall darum kümmern, dass seine Mitbewohner ihren Anteil zahlen. Sind alle Bewohner als Hauptmieter eingetragen, so haften sie gesamtschuldnerisch.

Wenn sich ein WG-Bewohner eine neue Bleibe gesucht hat, so muss die Stromlieferung gekündigt und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden – allerdings nur, wenn der jeweilige Bewohner im Vertrag auch namentlich genannt wird. Die Bewohner erhalten dann eine Schlussabrechnung.

Im Ratgeber „Strom und Gas in der WG“ des Verbraucherportals energietarife.com finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Richtig versichert in der Wohngemeinschaft

Eine kaputte Waschmaschine kann in der Wohnung großen Schaden anrichten. Wer eine Hausratversicherung besitzt, muss sich in diesem Fall zumindest um den finanziellen Aspekt keine Sorgen machen. Aber wessen Versicherung greift in einer WG?

Besteht die WG aus einem Hauptmieter und einem oder mehreren Untermietern, greift die Hausratversicherung nur für den Hauptmieter – alle anderen Mitbewohner benötigen einen eigenen Versicherungsschutz. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Haushalt über die Versicherung der Eltern mitzuversichern.

Auch eine private Haftpflichtversicherung kann unter Umständen über die Eltern abgeschlossen werden. Sie springt ein, wenn der Versicherte Schaden an fremdem Eigentum verursacht. Zusammenlebende Paare können eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Allerdings kann man in diesem Fall keine Schadensersatzforderung gegenüber dem Partner erheben.

Mehr Informationen zum Thema Versicherungsschutz in der Wohngemeinschaft erhalten Sie als betreuter Mitarbeiter oder dessen Angehöriger – selbstverständlich kostenfrei – beim Familienservice. Alternativ hilft der Familienlotse ganz praktisch bei der Beantwortung individueller Fragen im Zusammenhang mit ihrem Umzug in die Wohngemeinschaft.

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