Adoption – wenn Kinder neue Eltern suchen

Nicht alle Kinder können bei und mit ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Aus unterschiedlichsten Gründen kann es notwendig sein, dass ein Kind vorrübergehend oder dauerhaft aus der Familie genommen wird. Der Tod der biologischen Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils ist sicher einer der tragischsten – jedoch gibt es weit mehr Gründe, die die Aufnahme bei einer Pflegefamilie, in einem Kinder- bzw. Jugendheim oder eine später durchgeführte Adoption begründen.

Adoption nicht mit der Aufnahme eines Pflegekindes verwechseln

Während die Pflegefamilie oft nur vorrübergehend die Pflege und Betreuung des Kindes übernimmt, wird bei der Adoption das Eltern-Kind-Verhältnis ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung rechtlich neu begründet. Im Jahr 2012 wurden in Deutschland 3886 Kinder von 0 bis 18 Jahre adoptiert. Im Vergleich zu vielen anderen Ländern stehen hier vielen geeigneten Bewerbern deutlich weniger Kinder gegenüber. Allerdings ist Adoption kein geeignetes Verfahren sich ein passendes Wunschkind auszusuchen. Adoption ist sowohl für das Kind als auch für die neuen Eltern eine Herausforderung, die es bestmöglichst und dem Kindeswohl entsprechend zu meistern gilt. Nicht alle startenden Verfahren münden demzufolge auch in eine gelungene Adoption. Oft sucht das Jugendamt zudem erst nach Möglichkeiten ein Kind im Verwandten und Bekanntenkreis unterzubringen. Auch, wenn z.b. eine Heirat vollzogen wird, ist es möglich, dass der neue Partner ein Kind aus einer früheren Partnerschaft (nur mit Einverständnis des anderen Elternteils) adoptiert.

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Adoptionsgesetz und Richtlinien in Deutschland

Mit der Adoption einer nichtverwandten Kindes erlischen in der Regel auch weitere Versorgungs-, Unterhalts- und Erbansprüche gegen die leiblichen Eltern und Elternteile. Bei Volljährigenadoptionen und bei Adoptionen naher Verwandter gelten teilweise abweichende Regelungen. Die Anforderungen an adoptionswillige Paare sind in Deutschland verhältnismäßig hoch.  Näheres dazu regelt das Adoptionsgesetz (AdG). So können z.b. nur Ehepaare oder Einzelpersonen ein Kind adoptieren. Wer ein Kind adoptieren will, muss das 25. Lebensjahr vollendet haben, bei einer Eheadoption muss der 2. Partner mindestens 21 Jahre alt sein. Eine Reihe von anderen weichen Faktoren wie z.b. wirtschaftliche und partnerschaftliche Stabilität, gute Gesundheit und ausreichend Wohnraum ergänzen die Anforderungen.

Wer ist Ansprechpartner für eine Adoption?

Die Adoptionsvermittlungsstellen (angesiedelt bei den Jugendämtern) sind in Deutschland Ansprechpartner für adoptionswillige und Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben wollen bzw. sich mit dem Gedanken tragen. Die Adoptionsvermittlungsstelle berät die leiblichen Eltern u.a. auch über mögliche Alternativen zu einer Adoption und bereitet, wenn Klarheit besteht auch alles weitere für eine Adoption vor. Immer müssen die leiblichen Eltern der Adoption zustimmen – nur bei grobfahrlässigen Verhalten der Elternteile oder, wenn ein oder beide Elternteile dauernd geschäftsunfähig oder unbekannten Aufenthaltes sind, kann das Familiengericht die fehlende Einwilligung mit einem Beschluss ersetzen. Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, muss die Einwilligung durch das Kind persönlich erfolgen.

Eltern für Kinder und nicht ein Kind für Eltern

Das Adoptionsverfahren gerät immer wieder in die Diskussion. Zum einen denken viele kinderlose Paare und Einzelpersonen über eine Adoption nach -zum anderen sind Babys nur ein kleiner Teil der Kinder die passende Eltern suchen bzw.  zur Adoption freigegeben werden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. plädiert deshalb dafür, bei Adoptionen das Kindeswohl stärker ins Zentrum zu stellen. Er forderte die Bundesregierung bei einer anstehenden Reform nochmals auf die Adoption differenziert und aus Sicht des Kindeswohls zu betrachten. Ein von ihm erarbeitetes Diskussionspapier geht auf die wesentlichen Inhalte des Adoptionsverfahrens, auf die Perspektiven aller daran Beteiligten und auf die verschiedenen Handlungsfelder ein – jenseits der derzeit geführten Debatten um Altersabstand und die Erweiterung des Adoptionsrechts auf gleichgeschlechtliche Paare. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. weist nochmals daraufhin, dass bei der Adoption nicht das Interesse der BewerberInnen im Mittelpunkt stehen darf, möglichst schnell ein (möglichst) junges Kind zu adoptieren.  Ein Recht auf ein Kind gibt es in Deutschland nicht! Das Ziel einer Adoption ist das Finden geeigneter Eltern für ein Kind.

[Nachtrag vom 20.02.2013] Verbot der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verfassungswidrig

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach das Verbot der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verfassungswidrig ist (Az.: 1 BvL 1/111 BvR 3247/09), erklärt Rechtsanwältin Christine Martin, zuständige Geschäftsführerin im DAV: “Mit dem Urteil ist jetzt klar: Eingetragene Lebenspartner dürfen nicht nur das leibliche Kind des eingetragenen Lebenspartners adoptieren (sog. Stiefkindadoption), sondern auch das vom eingetragenen Lebenspartner adoptierte Kind (aufeinanderfolgende, also Sukzessivadoption).

(lifePR) Damit werden adoptierte Kinder, die in einer gleichgeschlechtlichen Familie leben, zusätzlich abgesichert: Das Kind hat nun zwei vollwertige, sorgeberechtigte Eltern und dadurch zwei Unterhaltsschuldner und im Todesfall eines Elternteils mehr Sicherheit”.

Jetzt hat der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2013 Zeit, eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen. Bis dahin ist das Lebenspartnerschaftsgesetz mit der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts anzuwenden, dass die Sukzessivadoption auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich ist. Noch nicht entschieden hat das BVerfG über den dritten Adoptionsfall, der eingetragenen Lebenspartnern derzeit verwehrt ist: Die gemeinschaftliche Adoption eines Kindes. Laut einer 2009 veröffentlichten Studie des Bundesministeriums der Justiz leben ca. 16.000 Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien, davon ca. 2.200 Kinder in Familien mit eingetragenen Lebenspartnern.

8 Antworten auf „Adoption – wenn Kinder neue Eltern suchen“

  1. Auch wenn es sich wunderlich anhören mag , ich schicke den Wunsch in die Welt: mit 50 Jahren suche ich neue Eltern. Wer kann mir einen Tipp geben?
    Menschen, um die ich mich kümmern kann und Menschen die ihrerseits mir ( und meinen Kindern)
    Liebevoll zugewandt sind.
    Claudia

  2. Ich denke auch, dass viele Paare sich ein Kind suchen und nach dem passenden für sich suchen. Sie haben gewissen Vorstellungen und Wünsche aber ich denke auch, dass der Blickwinkel anders sein sollte. Es geht darum passende Eltern für das Kind zu finden. Daher finde ich die ganzen Regeln und Prüfungen sehr gut, die dabei helfen sollen, passende Eltern für ein Kind zu finden.

  3. Mein Mann und ich wollen ein Kind aus dem Ausland adoptieren. Gut zu wissen, dass es Unterschiede zwischen einer Adoption und einem Pflegekind gibt. Ich wusste allerdings nicht, dass die regels so streng sind.

  4. Interessant, dass zwischen einer Pflegefamilie und einer Adoption deutlich unterschieden werden muss. Ich und mein Mann wünschen uns sehr ein Kind zu adoptieren und hoffen es klappt trotz der wenigen Kinder im Vergleich zu Bewerbern. Vielleicht kann ein Fachanwalt für Familienrecht uns ja helfen.

  5. Ich Maik Schröder suche neue Eltern weil ich mit meiner Mutter nicht mehr klar komme sie bezeichnet mich immer als ein doofes Schaf kahmel und so weiter

  6. Hallo liebe Leser,
    Ich bin 15 Jahre alt und habe Probleme mit meinen Leiblichen Eltern.Doch ich habe glück gehabt wie durch ein Wunder sind zwei Menschen in mein Leben getretten dir mir stets das Gefühl geben geliebt zu werden.Sie sind für mich so etwas wie Ersatzeltern.Es war für uns alle nicht leicht aber es funktioniert.Und jetzt habe ich ein ganz Tolles liebevolles Leben.
    Ich kann nur jedem Raten den Mut aufzubringen ein Kind zu sich zu holen.Egal ob zur Pflege oder für immer.

    Meiner Meinung nach hat jedes Kind das recht auf ein gesundes Familienleben.Sein sie das,was das Kind nie hatte eine Familie.

  7. Wir wollen ein Kind adoptieren. Gut zu lesen, dass Adoptionsvermittlungsstellen hierfür zuständig sind. Wir werden aber noch eine Anwaltskanzlei für Familienrecht kontaktieren.

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