Arbeitszimmer zu Hause – aktuelle Änderungen

Das Arbeitszimmer zu Hause (umgangssprachlich Home-Office) kommt immer wieder in die Schlagzeilen. Viele wollen es, einige haben es und die, die es haben, wollen es natürlich auch irgendwie geltend machen. ob das nun über die allgemeinen betriebskosten oder/und steuermindernd über die private Erklärung passieren soll oder kann – ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren.

Lese-Tipp: Zusammenstellung von Zahlen zum Wunsch nach Home-Office im Zeitverlauf von 2008 bis 2012

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Arbeitszimmer zu Hause von der Einkommenssteuer absetzen

Eine gute Nachricht gibt es nun für alle, die zu Hause ein Arbeitszimmer haben. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ist es, unter bestimmten Voraussetzungen leichter möglich, die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer von der Einkommenssteuer abzusetzen.

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    Rückwirkend zum 1. Januar 2007 muss der Gesetzgeber nun Neuregelung zur besseren Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers vornehmen. Wichtig ist und bleibt, in welchem Umfang das Arbeitszimmer vom Steuerpflichtigem genutzt wird. Nutzt man sein Arbeitszimmer hauptberuflich und hält sich den überwiegenden Teil seiner Zeit dort auf, kann man auch alles absetzen. Nutzt man es nur zu einem bestimmten Teil oder als Alternative zum Arbeitsplatz ist ein Pauschalabzug möglich. Entscheidend kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein, die bestätigt, dass kein Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht.

    Vereinbarkeit von Beruf und Familie

    Im Sinne einer gewollten und gelebten Vereinbarkeit ist das häusliche Arbeitszimmer nicht nur für Selbstständige von Vorteil. Wenn sie sich mit dem Gedanken tragen zu Hause zu arbeiten, können gute Argumente auch ihren Arbeitgeber veranlassen ihrem Vorschlag zu folgen. Eigentlich meint man, dass Homeoffice längst an der Tagesordnung ist aber trotz aller Flexibilität, die ermöglicht wird, bildet das Arbeitszimmer zu Hause immer noch die Ausnahme. Das für und wieder eines Arbeitszimmers zu Hause muss sorgsam abgewogen werden. Immerhin darf die Produktivität bei freier Zeiteinteilung nicht leiden. Wiederum können sie mit entsprechender Technik auch jederzeit arbeiten sofern es ihr Aufgabengebiet bzw. die Stellenbeschreibung erlaubt.

     

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