Als Au-pair unterwegs – aber nur mit Versicherung

(mpt-12/99). Der Traum vieler junger Menschen sind Auslandsaufenthalte, um mal aus dem Alltagstrott herauszukommen, Neues zu erleben und Erfahrungen zu sammeln. Diese Aufenthalte sind außerdem eine gute Möglichkeit, Referenzen für das anstehende Berufsleben zu sammeln – viele Arbeitgeber legen darauf mittlerweile großen Wert. Bevor es ins Ausland geht, sollte man aber daran denken, sich ausreichend zu versichern – egal, ob der Aufenthalt einen Monat, sechs oder auch zwölf Monate dauert.

Krankenversichert – direkt über die Eltern

Eine Neuversicherung ist nicht immer notwendig. Sofern man die Familien-Krankenversicherung mitnehmen kann, sollte man das tun. „Wer nicht älter als 23 Jahre ist, seinen Wohnsitz in Deutschland behält und nur vorübergehend – bis maximal zwölf Monate – ins Ausland geht, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Eltern mitversichert„, erklärt Manfred Gareis, Experte für Krankenversicherungen bei Ergo Direkt Versicherungen. Wichtig ist, dass man das monatliche Gesamteinkommen von derzeit 375 Euro nicht überschreitet.

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Diese Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gelte, so Manfred Gareis, allerdings nur für die EU-Länder und die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums. Für einen Arztbesuch in diesen Ländern reicht es zumeist aus, seine Krankenversicherungskarte vorzuzeigen. Wenn die Reise jedoch nach Amerika, Kanada oder in andere Länder der Erde geht, ist eine private Zusatzversicherung anzuraten, die zudem innerhalb Europas nützlich sein kann, wenn ein Krankenrücktransport nötig wird.

An die private Haftpflicht- und Unfallversicherung denken

Die Krankenversicherung ist nicht die einzige, die bei einem Auslandsaufenthalt wichtig ist, auch eine private Haftpflichtversicherung sollte man stets besitzen. Wurde in Deutschland bereits eine eigene private Haftpflicht abgeschlossen, hat diese in der Regel weltweit Gültigkeit. Ob dies tatsächlich so ist, sollte man in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Im Fall, dass die Eltern eine private Haftpflichtversicherung haben, über die die Kinder mitversichert sind, sollte man sich das Kleingedruckte ansehen, da es unterschiedliche Versionen gibt. Unverheiratete Kinder unter 18 Jahren sind in der Regel uneingeschränkt mitversichert. Kinder über 18 Jahren jedoch meist nur dann, wenn sie sich noch in einer Schul- oder einer sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. Für die Unfallversicherung gilt: Wenn eine eigene Police oder eine über die Eltern besteht, so gilt diese grundsätzlich weltweit und in der Regel auch für längere Auslandsaufenthalte.

Wenn ein Au-pair nach Deutschland kommt

Da es auch sehr viele Deutsche gibt, die Au-pairs aus dem Ausland beschäftigen, sollte man abklären, welche Versicherungen sie mitbringen. Im Zweifel ist ein Rundum-Versicherungsschutz aus Haftpflicht, Kranken- und Unfallversicherung anzuraten, wie der Experte für Sachversicherungen bei Ergo Direkt Versicherungen, Edgar Schmitt, empfiehlt: „Wenn doch etwas passiert, muss man sich dann keine Vorwürfe machen, dass man etwas versäumt hätte.“

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