Viele Arbeitgeber haben Ihre Bemühungen um die richtigen Arbeitnehmer intensiviert. Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung sind für Unternehmen heute genauso wichtig wie Maßnahmen zur Mitarbeitergewinnung. Ein großes Thema in jedem Unternehmen ist die Weiterbildung. Sei es fachlich oder um neue Kompetenzen zu erwerben oder aber als Qualifizierungsmaßnahme – Weiterbildung ist ein Muss. Nun muss ja das ganze auch noch in die Arbeitszeit passen. Da kommt die Idee auf Bildungsurlaub zu gehen gerade recht. Nur eine Minderheit nutzt bis jetzt diesen gesetzlich garantierten Anspruch auf ein Woche Auszeit vom Job pro Jahr.
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Fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf Bildungsurlaub. Wichtig und entscheidend, ist der Sitz des Arbeitgebers und nicht etwa der Wohnort. Dieser Anspruch begründet sich auf ein Übereinkommen zur Arbeitsorganisation aus dem Jahr 1976. Fast alle Bundesländer außer Sachsen und Bayern haben ihre Landesgesetze mit dem Anspruch auf bezahlte Freistellung zu Bildungszwecken erweitert. So steht Arbeitnehmern seit dem 1. Juli 2015 auch in Baden-Württemberg die Freistellung von der Arbeit für die Weiterbildung (Bildungszeit) zu. Thüringen zog mit der Gesetzesverabschiedung am 15. Juli 2015 zum 1. Januar 2016 nach. Ganze 5 Tage im Jahr sind für Bildungszwecke vorgesehen.
Wie kann ich auf Bildungsurlaub gehen?
Welche Weiterbildungen für Sie als Arbeitnehmer geeignet, besprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber. Es ist auf jeden Fall erforderlich, dass die Bildungszeit Sie als Arbeitnehmer und das Unternehmen weiterbringt. Näheres dazu regeln die Landesgesetze zur Bildungszeit des Bundeslandes, wo Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat. Beliebt sind natürlich Sprachkurse und Sprachreisen. Einige Bundesländer bieten Arbeitnehmern an, dass Sie im 2. Jahr Ihre Bildungsreise auf 10 Tage erweitern können, wenn 5 Tage im letzten Jahr nicht genommen wurden. Ansonsten richten sich die Anforderungen an die Maßnahme oft nach der Anerkennung als Träger für Weiterbildung. Natürlich gibt es noch weitere Qualitätskriterien. Für bayrische und sächsische ArbeitnehmerInnen lohnt sich das Nachfragen beim Arbeitgeber, wenn es bestimmte Kurse gibt, die man im Rahmen betrieblicher Notwendigkeit absolvieren möchte.
Generell gilt: Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nicht generell ablehnen sondern nur, wenn es zeitlich gerade nicht in die Arbeitsplanung passt. Ebenso wird das Gehalt bzw. der Lohn weitergezahlt. Die Kosten für die Weiterbildung tragen im Gegenzug Sie als Arbeitnehmer.
Wie hilft der Familienservice Ihnen und Ihrem Arbeitgeber?
Die Erstinformation auf Bildungsurlaub liefern wir Ihnen mit unserem Artikel. Wenn Sie im Familienservice der familienfreund KG betreuter Mitarbeiter sind, informieren wir Sie gern weiter und unterstützen Sie bei der Auswahl einer geeigneten Maßnahme. Ebenso liefern wir Ihnen die jeweiligen Richtlinien für das Bundesland, wo Ihr Arbeitgeber sitzt. Für die Kontaktaufnahme hält Ihr Arbeitgeber die passenden Daten für Sie bereit.
Für interessierte Arbeitgeber, die sich gern weiter mit dem Thema Bildungsurlaub beschäftigen wollen und Angebote für Mitarbeiter planen, steht Ihnen als Ansprechpartner unser Arbeitgeberservice zur Verfügung. Dort erfahren Sie schnell, wie Sie Ihre Mitarbeiter bei uns betreuen lassen können.
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