U-Untersuchungen – Auf Kassenkosten zum Kinderarzt

Ab 1. Juli 2012 können Eltern mit ihren dreijährigen Kindern zusätzlich auf Kassenkosten zum Kinderarzt gehen. Die U7a schließt die Lücke bei den U-Untersuchungen zwischen 2 und 4 Jahren. Das Bundesgesundheitsministerium billigte die Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen und Ärzten über die neue Untersuchung, so die Ministerin Ulla Schmidt (SPD). Bei der U7a können mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und Hilfen angeboten werden.

Freiwillig an U-Untersuchungen teilnehmen

Neben Befunden zu Krämpfen und Verhaltensauffälligkeiten sollen die Ärzte den Körper des Kindes speziell auch auf vorhandene Blutergüsse oder Verletzungsfolgen untersuchen. Bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres können Kinder so an insgesamt zehn Untersuchungen teilnehmen. Neben U1 bis U9 ist zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr eine Jugenduntersuchung vorgesehen.

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„Ich wünsche mir, dass diese Untersuchungen möglichst von allen Eltern wahrgenommen werden“, sagte Schmidt. Für die Zukunft plant die Bundesregierung ein neues System für die Einladungen der Eltern durch Krankenkassen und Länder, um Kindesvernachlässigungen und -misshandlungen vorzubeugen.

Bereits im Vorfeld haben Kinderärzte das Konzept der neuen Untersuchung heftig kritisiert. Anstatt zu gesundheitsbewußtem Leben anzuleiten, sollten sie verstärkt auf erste Anzeichen von Krankheit achten. Schmidt wies darauf hin, dass derzeit die Kinderuntersuchungen überarbeitet würden, so dass Ärzte mehr auf psychische Erkrankungen achten und auch die Gesundheitsvorsorge einbeziehen könnten.

Die U-Untersuchungen im Überblick

U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung unmittelbar nach der Geburt Erkennen von lebensbedrohlichen Komplikationen und sofort behandlungsbedürftigen Erkrankungen und Fehlbildungen, Schwangerschafts-, Geburts- und Familienanamnese, Kontrolle von Atmung, Herzschlag, Hautfarbe, Reifezeichen
Erweitertes Neugeborenen-Screening 2. – 3. Lebenstag Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen
Neugeborenen-Hörscreening bis zum 3. Lebenstag Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel
U2 3. – 10. Lebenstag Erkennen von angeborenen Erkrankungen und wesentlichen Gesundheitsrisiken, Vermeidung von Komplikationen: Anamnese und eingehende Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen
U3 4. – 5. Lebenswoche Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe, Abfrage des Trink-, Verdauungs- und Schlafverhaltens, Untersuchung der Hüftgelenke auf Hüftgelenksdysplasie und -luxation
U4 3. – 4. Lebensmonat Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit des Säuglings, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U5 6. – 7. Lebensmonat Untersuchung der altersgerechten Entwicklung und Beweglichkeit, der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, Untersuchung von Wachstum, Motorik und Nervensystem
U6 10. – 12. Lebensmonat Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, der Organe, Sinnesorgane (insb. der Augen), Kontrolle des Bewegungsapparates, der Motorik, der Sprache und der Interaktion
U7 21. – 24. Lebensmonat Untersuchung der altersgemäßen Entwicklung, Erkennen von Sehstörungen, Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung
U7a 34. – 36. Lebensmonat Schwerpunkt auf altersgerechter Sprachentwicklung, frühzeitige Erkennung von Sehstörungen
U8 46. – 48. Lebensmonat Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Untersuchung von Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit, Reflexen, Muskelkraft und Zahnstatus
U9 60. – 64. Lebensmonat Prüfung der Motorik, des Hör- und Sehvermögens und der Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und gegenzuwirken
J1 13. – 14. Lebensjahr Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Wachstumsentwicklung, der Organe und des Skelettsystems, Erhebung des Impfstatus, Untersuchung des Stands der Pubertätsentwicklung, der seelischen Entwicklung und des Auftretens von psychischen Auffälligkeiten, von Schulleistungsproblemen und gesundheitsgefährdendem Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Beratung auf Grundlage des individuellen Risikoprofils des Jugendlichen zu Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen und Tipps für eine gesunde Lebensführung

[Update, 30.08.2016] Ein neues gelbes Heft kommt!

Jedes Neugeborenen in Deutschland erhält vom Krankenhaus bzw. der Hebamme oder dem Kinderarzt sein gelbes Heft für die Dokumentation von Untersuchungen. Am 1.09.2016 tritt dazu die neue Kinder-Richtlinie in Kraft. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) teilt mit, dass Neugeborene zukünftig auf die Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose mit dem Mukoviszidose-Screening untersucht werden.

Für Eltern bietet das neue Heft:

  1. eine herausnehmbare Teilnahmekarte für gemachte U-Untersuchungen. Damit kann man dritten gegenüber leichter die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen dokumentieren.
  2. mehr Informationen zu den Untersuchungen, so dass man diesbezüglich Fragen notieren kann.

Auch Ärztinnen und Ärzte sind gefordert, zu dokumentieren, wenn bei der Beurteilung der Entwicklung des Kindes die vorgegebenen Kriterien hinsichtlich Grob- und Feinmotorik oder der emotionalen Kompetenz nicht erfüllt werden. Einen erweiterten Beratungsbedarf kann die Ärztin oder der Arzt zukünftig im Gelben Heft vermerken.

Für Neugeborene dürfen die bisher geltenden Hefte nicht mehr ausgegeben werden. Kinder erhalten bis zur U6 zusätzlich ein neues „Gelbes Heft“, Befunde aus dem bisher verwendeten Kinderuntersuchungsheft sind nicht zu übertragen. Ab der U7 wird die Ärztin oder der Arzt die Ergebnisse auf Einlegeblättern dokumentieren, die in das vorhandene Heft eingeklebt werden. Die Teilnahmekarten und die Einlegeblätter für die neuen U7 bis U9 werden zeitgleich mit den neuen Heften zur Verfügung gestellt.

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