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Dann genießen Sie sicher das ein oder andere mal Konzerte und Highlights der klassischen Musik. Den Lieblingsinterpreten oder das Lieblingsstück spielen zu hören versetzt junge und alte Menschen gleichermaßen in Exstase. Ob mit 15 zu Tokio Hotel, mit 40 zu den Stones, mit 60 zu Roger Withaker oder die Karte zum Eröffnungskonzert fürs Bachfest in der Thomaskirche. Alle ,mFans haben neben ihrer Leidenschaft meist auch viel Geld ausgegeben, um zu genießen.
Mit dem Baby zum Konzert
In Flöha bei Freiberg gab es unter den Besuchern des Weihnachtsoratoriums im Freiberger Dom auch einen der jüngsten Konzertbesucher überhaupt! Ein Baby verschaffte sich innerhalb der Aufführung lautstark Luft. „Intoleranz oder Rücksichtslosigkeit?“ heißt es daraufhin in einem Leserbrief an die „Freie Presse“. Die Meinungen der Gäste, der Leser, der Veranstalter sowie der Musiker gehen da weit auseinander. Von Kinder gehören nicht ins (Klassik-)konzert bis hin zu klar ist das o.k. War wohl alles dabei. Fest steht Kinder sind grundsätzlich auch in Konzerten willkommen, meinen Pfarrer Jörg Coburger und Kantor Albrecht Koch vom Freiberger Dom. Leider würden aber die Künstler schon gestört, wenn das Babygeschrei die Violine übertönt.
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Kinder müssen sich ablenken oder beruhigen lassen
„Nicht Kinder sind das Problem, sondern die Eltern“, so Coburger. Sie müssen wissen, wie das Kind reagiert, wenn es müde wird, und ob es sich durch Spielzeug ablenken lässt. Unser Part ist und bleibt es, einen professionellen Rahmen zu schaffen, der von Beginn an klar macht, was wir zum Beispiel von einem Oratorium erwarten können.“ Der Chef der mittelsächsischen Philharmonie, Generalmusikdirektor Jan-Michael Horstmann meint:“Das ist ein heikles Thema, und man wird sicher nie eine Lösung für alle finden, sowohl für die beteiligten Künstler als auch für das Publikum“. Er empfiehlt grundsätzlich nach der Länge des Konzerts sich für einen Baby- oder Kindersitter zu entscheiden außer, wenn es sich um Familienkonzerte handelt. Denn niemand darf von Kultur ausgeschlossen werden nur, weil er sich zur Karte keinen Babysitter leisten kann.
„Wenn ich mir vorstelle, dass Eltern den größeren Kindern nicht den Besuch des Konzerts ermöglichen können, weil sie für die jüngsten keine Unterbringung am Sonntagnachmittag gefunden haben, nehme ich gern einen weiteren Schnatterer zwischen den musikalischen Enten in Kauf.“Brahms-Requiem soll keinen Raum zur musikalischen Früherziehung bieten? Das Weihnachtsoratorium ist ein Familienfest? Kultur und Musikgenuss muss allen gleichermaßen möglich sein. Christine Hübler, Chefin des Flöhaer Posaunenchores der Georgenkirche, gesteht: „Ich hatte früher meine Kinder auch schon mal mit ins Konzert genommen, weil ich auf beides nicht verzichten wollte. Allerdings, Fingerspitzengefühl gehört dazu. Wenn die kleinen zu unruhig werden, muss man dann auch schon einmal die Veranstaltung verlassen.“
Das Jugendschutzgesetz regelt einiges
Der Gesetzgeber regelt die Rechte und Pflichten von Kindern und Eltern rund um dieses Thema im Jugendschutzgesetz . Im §5 dreht es sich um die obligatorische Tanzveranstaltung. Diese ist Kindern unter 16 Jahren generell nur mit Begleitung der Eltern erlaubt. Nun handelt es sich ja bei einem Konzert nicht unbedingt um eine Tanzveranstaltung. Leider führt das Gesetz hier nichts spezifischeres aus. Sicher sollten Eltern darauf achten, dass die Rahmenbdingungen für Konzertbesuche stimmen. Vor allem die Lautstärke ist hier gesundheitlich ein schwieriges Thema. Ein Konzert sowohl Rock als auch Klassik bringt schon mal 90 bis 100 DB an die Ohren.