Bayern: Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen

Natürlich fällt im Winter auch Schnee. Eben mal mehr und mal weniger. Oft ist die Menge des Schnees auch ortsabhängig. Leider kommt es durch übermäßigen Schneefall immer wieder zu Beeinträchtigungen des Verkehrs. Busse und Bahnen fahren trotz guter Vorbereitung unregelmäßiger und manchmal eben auch gar nicht. Für die Schulkinder und deren Eltern heißt das unter Umständen, dass sie morgens nicht von zu Hause wegkommen.

Wenn es im Bundesland Bayern schneit sind Eltern, Lehrer und Schüler stets gut informiert mit Meldungen aus Radio und Internet. Der Bayerische Rundfunk und Antenne Bayern informieren im laufenden Programm über Unterrichtsausfall.

Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen wie Schneefall auf Landkreisebene sogenannte „lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall“ zuständig, die sich grundsätzlich aus dem fachlichen Leiter des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Volks- und Förderschulbereich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schularten zusammensetzt. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks trifft die Entscheidung die sogenannte „regionale Koordinierungsgruppe Schulausfall“ an den Regierungen der einzelnen Regierungsbezirke. Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Morgens noch schnell im Internet informiert

Der Bayerische Rundfunk und der bayernweite Radiosender Antenne Bayern stellen die aktuellen Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur Verfügung. Zudem können bei Antenne Bayern unter der Telefonnummer 089-99 277 283 (Hörerservice), 0800-994 1000 (Studionummer) und 089-99 277-0 (Zentrale) und beim Bayerischen Rundfunk unter der Telefonnummer 089-5900-1380 (BAYERN 3-Hörerservice) bzw. 0800-800 3 800 (kostenlose BAYERN 3-Studio-Hotline) Auskünfte eingeholt werden.

Lehrkräfte haben soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule zu gewährleisten.

Quelle und weitere Informationen

Kultusministerium Bayern

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