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1883 wurde durch die so genannte Bismarcksche Sozialgesetzgebung als Grundlage für die heutige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Sie ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGBV) verankert und leistet vorallem durch Sachleistungen. Grundlage der Leistungsfähigkeit der GKV ist eine Beitragspflicht. Regelmäßig ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen, die der Jahresarbeitsentgeltgrenze entsprechen.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) Krankenversicherung
BBG Krankenversicherung | jährlich | monatlich | täglich |
2017 | 52.200 € | 4.350 € | 145 € |
2016 | 50.850 € | 4.237,50 € | 141,25 € |
2015 | 49.500 € | 4.125 € | 137,50 € |
2014 | 48.600 € | 4.050 € | 135 € |
2013 | 47.250 € | 3.937,50 € | 131,25 € |
2012 | 45.900 € | 3.825,00 € | 127,50 € |
2011 | 44.550 € | 3.712,50 € | 123,75 € |
2010 | 45.000 € | 3.750,00 € | 125 € |
Beitragsbemessungsgrenzen Rentenversicherung
Aus den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (RV) werden die Altersrenten gespeist. Seit 1957 ist die gesetzliche Rente dynamisiert und wird regelmäßig an die Lohn- und Gehaltsentwicklung mehr oder weniger stark angepasst. Obwohl die Beiträge zur RV im wesentlichen hälftig von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, muss die Belastbarkeit der Einzahlenden überprüft und das durch demografische Entwicklungen drohende Loch in der Beitragskasse abgewendet werden. Der Gesetzgeber legt Beitragsbemessungsgrenzen fest.
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BBG Rentenversicherung West | jährlich | monatlich | täglich |
2017 | 76.200 € | 6.350 € | 211,66 € |
2016 | 74.400 € | 6.200 € | 206,66 € |
2015 | 72.600 € | 6.050 € | 201,66 € |
2014 | 71.400 € | 5.950 € | 198,33 € |
2013 | 69.600 € | 5.800 € | 193,33 € |
2012 | 67.200 € | 5.600 € | 186,67 € |
2011 | 66.000 € | 5.500 € | 458,33 € |
2010 | 66.000 € | 5.500 € | 458,33 € |
BBG Rentenversicherung Ost | jährlich | monatlich | täglich |
2017 | 68.400 € | 5.700 € | 190 € |
2016 | 64.800 € | 5.400 € | 180 € |
2015 | 62.400 € | 5.200 € | 173,33 € |
2014 | 60.000 € | 5.000 € | 166,66 € |
2013 | 58.800 € | 4.900 € | 163,33 € |
2012 | 57.600 € | 4.800 € | 160 € |
2011 | 57.600 € | 4.800 € | 160 € |
2010 | 55.800 € | 4.650 € | 155 € |
Rückblick auf die Änderungen 2009
bis zum jahr 2009 ist es nicht mehr lang und im hinblick auf die sozialversicherung kommen einige änderungen auf die unternehmen zu. aus diesem grund haben wir für sie an dieser stelle die wichtigsten infos kurz zusammengefasst.
vergangene woche hat das bundeskabinett die für 2009 geltenden sv-werte beschlossen. diese müssen jetzt noch vom bundesrat abgesegnet werden, daher gelten die werte bis dahin noch als vorläufig.
voraussichtliche sv rechengrößen ost 2009
bezugsgröße (ost nur rv/alv):
bezugsgröße / jahr: 25.620,00 euro
bezugsgröße / monat: 2.135,00 euro
jahresarbeitsentgeltgrenzen:
allg. jae-grenze: 48.600,00 euro
besondere jae-grenze: 44.100,00 euro
beitragsbemessungsgrenzen kv und pv:
44.100,00 euro / jahr, 3.675,00 euro / monat
beitragsbemessungsgrenzen rv und alv:
54.600,00 euro / jahr, 4.550,00 euro / monat
geringfügigkeitsgrenze:
400,00 euro
geringverdienergrenze (azubis):
325,00 euro
gleitzonenfaktor 2008 („faktor f“):
0,7472
beitragssätze:
allg. rentenversicherung: 19,9 %
arbeitslosenversicherung: 2,8 %
krankenversicherung: 15,5 % (allgem.) bzw. 14,9 % (erm. beitragssatz)
pflegeversicherung: 1,95 % (+ evtl. zg.)
im zuge des einheitsbeitragssatz im gesundheitsfonds von 15,5 % wird für über 90 % der beitragszahler die krankenkasse teuerer. allerdings trägt der arbeitgeber nicht mehr die hälfte des beitragssatzes, sondern nur 7,3 %.
auch die reform der „gesetzlichen unfallversicherung“ bringt für arbeitgeber wichtige änderungen mit sich.
in zukunft ist die umlage zum insolvenzgeld monatlich fällig und wird im rahmen des gesamtsozialversicherungsbeitrages an die krankenkassen gezahlt. mit einführung der erweiterten meldepflicht muss jeder arbeitgeber ab dem 1.1.2009 die entgelte seiner beschäftigten an den unfallversicherungsträger und parallel dazu an den rentenversicherungsträger melden. dazu wird für die unfallversicherung ein eigener datenbaustein in das deüv-verfahren integriert. ausserdem werden betriebsprüfungen ab dem 1.1.2010 nur noch von der deutschen rentenversicherung durchgeführt.
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