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Eine bezahlte Assistenz im Krankenhaus unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen bei den alltäglichen Dingen im Krankenhaus. Wer sich bisher mit Beeinträchtigung im Krankenhaus behandeln ließ und auf eine Begleitperson angewiesen war, trug die Kosten in der Regel selbst.
Eine jahrelange Unsicherheit löst sich endlich auf
Gekämpft dafür haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Wer behindert ist und ins Krankenhaus muss benötigt eine Assistenz, um seinen Alltag dort zu bewältigen. Im Grunde geht die Rolle der Assistenz hier noch weiter als die Rolle des medizinischen und pflegerischen Fachpersonals. Denn letztere sind eben nur für die krankheitsbezogene Betreuung zuständig aber nicht etwa für generelle Teilhabe am Stations- bzw. Krankenhausalltag. Und deshalb ist die bezahlte Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung eine existenzielle Sache.
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Noch vor der Bundestagswahl macht der Bundestag den Weg frei
Assistenz im Krankenhaus leisteten bisher natürlich primär Angehörige. Nun bringt ein neuer Gesetzentwurf Klarheit und Erleichterung. Zukünftig sollen die Träger der Eingliederungshilfe auch die Assistenz durch Mitarbeiterinnen von Einrichtungen oder Diensten der Behindertenhilfe zahlen. Das mindert für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung künftig die Ängste vor Krankenhausaufenthalten. Der Weg ist frei für eine passgenaue Unterstützung. Wer nicht sprechen, sich verständigen oder selbst nur unzureichend bewegen kann, ist auf diese Hilfe angewiesen. Eine vertraute Begleitperson verbessert zudem die Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal. Der Behandlungserfolg stellt sich schneller ein und Aufenthaltszeiten verkürzen sich.
Wie war es bisher geregelt?
Bisher übernehmen diese Aufgabe angestellte Assistenzkräfte im sogenannten Arbeitgebermodell, was das persönliche Budget ermöglicht. Unzureichend sagen die Fachverbände für Menschen mit Beeinträchtigungen. Das dazu erstellte Rechtsgutachten der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL geht auf das Jahr 2015 zurück. Wer wie die Überzahl der Menschen mit Beeinträchtigungen nicht das persönliche Budget nutzt, sondern sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres häuslich, ambulant oder stationär, z. B. in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe versorgt, ging leer aus. Für die Begleitung im Krankenhaus gab es keine Kostenerstattung. Dabei unterziehen sich Menschen mit Beeinträchtigungen viel öfter medizinisch notwendigen Behandlungen zur Verbesserung ihrer Lebensqualität.
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