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SächsKitaG mal anders – Aufgaben und Ziele innerhalb der Kindertagesstätte und in der Kindertagespflege erklärt im §2 SächsKitaG. Bildung, Erziehung und Betreuung innerhalb einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege unterstützen und ergänzen die Erziehung und Betreuung des Kindes innerhalb der Familie.
Vielfältige Erlebnis- und Erfahrungswelten für Kinder
Kinder bekommen hier vielfältige Erlebnis- und Erfahrungswelten geboten, die weit über den Familienrahmen hinausgehen. Heute ist eine Kindertagesstätte/Kindertagespflege mehr als nur Aufbewahrung oder Verwahrung. In beiden Betreuungsformen ist die Arbeitsgrundlage für Träger und Personal der sächsische Bildungsplan (kostenloser Download), welcher den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag definiert. Die Arbeit in Kindertagesstätte und Kindertagespflege soll sich am aktuellen Erkenntnis- und Forschungsstand der Pädagogik orientieren.
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Das Konzept als Schlüssel zur Bildung
Die Gesamtkonzeption der Einrichtung ist auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes im Rahmen eines Selbstständigen altersgerechten- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehung- und Betreuungsauftrag abgestimmt. Im Mittelpunkt dieses Auftrages steht der Erwerb und die Förderung sozialer Kompetenzen, wie z. B. Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit. Akzeptanz und Toleranz gegenüber anderen Menschen, Kulturen und Lebensweisen gehören genau so dazu, wie die Förderung und Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Erwerb von Wissen, Können und zur Gestaltung von Lernprozessen.
Die persönliche individuelle Förderung des Kindes
Kinder werden als eigenständige Persönlichkeiten unter angemessener Berücksichtigung ihrer ganz individuellen Wesen- und Interessenlagen akzeptiert. Mädchen und Jungen sollen chancengleich gefördert werden. Die Integration von Kindern mit Behinderungen und von einer Behinderung bedrohten Kinder entsprechend dem spezifischen Förderbedarf soll innerhalb der Kindertagesstätte gefördert werden.
Kooperation KiTa-Schule-Hort
Im §2 SächsKitaG Absatz 3 wird noch einmal explizit auf den Übergang zwischen Kindertagesstätte und Schule hingewiesen. Alle Bildungsangebote haben diesem Übergang Rechnung zu tragen. Besonders im letzten Jahr vor der Schule soll der Focus in den Angeboten auf einer intensivierten Förderung von Grob- und Feinmotorik, sprachlicher Kompetenzen und Wahrnehmungs- sowie Sinnesschulung liegen. Kindertagesstätten und Grundschulen ermöglichen allen „Vorschulkindern“ den Schnüffelbesuch in einer Grundschule. Dieses ist ein Ergebnis der Kooperation KiTa-Schule-Hort .
Ohnehin begreifen sich die meisten aller Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen als Bildungsstätten in denen das betreute Kind fürs Leben lernt und damit auch von Anfang an für den Bildungsübergang zwischen Kindertagespflege und Kindertagesstätte und Schule vorbereitet wird. Ein wichtiger Aspekt ist lediglich, der Hinweis, dass das sächsische Staatsministerium den eventuell erhöhten Personalbedarf im sogenannten Vorschuljahr mit einem pauschaliertem Zuschuss an die Gemeinden Rechnung trägt.