Brandenburg: 1,82 Millionen Euro für Schulfahrten

Bildungsministerin Martina Münch hat heute in Potsdam die neue Reisekosten-Regelung zu Schulfahrten im Land Brandenburg präsentiert. „Schulfahrten sind ein unverzichtbarer Teil des schulischen Lebens. Deshalb bekommt jede Schule ab dem Schuljahr 2014/15 ein eigenes Budget für die Erstattung von Reisekosten bei Schulfahrten. Damit können die Schulen maßgeblich selber entscheiden, welche Fahrten sie künftig unternehmen“, so Münch. „Dafür stellen wir rund 1,82 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.“

Das Budget für die Erstattung von Reisekosten im Zusammenhang mit Fahrten können die Schulen mit Unterstützung der Schulämter selbst bewirtschaften. Die Höhe des Schulbudgets je Schule richtet sich zum einen nach der Zahl der Klassen bzw. Kurse. Zum anderen nach folgenden pädagogischen Richtwerten:

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  • In der Primarstufe und in der Sekundarstufe I können jeweils zwei Klassenfahrten stattfinden.
  • in der gymnasialen Oberstufe eine.
  • An den Förderschulen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sind insgesamt vier Klassenfahrten möglich.

Vorrangige Zielgebiete in der Primarstufe und an den Förderschulen „geistige Entwicklung“ sind die Region und das Inland. In der weiterführenden Schule das Inland und das Ausland. Je Klassenfahrt werden für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Förderschulen „geistige Entwicklung“ vier Tage berücksichtigt. Für die gymnasialen Oberstufe acht Tage. Für die Primarstufe werden drei Wandertage je Schuljahr berücksichtigt. Für alle übrigen Bereiche jeweils zwei je Schuljahr. Die Schulen entscheiden auf der Grundlage dieses Budgets selbst über die Anzahl und den Umfang der Schulfahrten an ihren Schulen.

Übergangsregelung gilt

Bis zum Start der neuen Regelung für Reisekosten bei Schulfahrten im kommenden Schuljahr gilt die Übergangsregelung vom Sommer 2013.

  • Alle Klassen- und Schulfahrten, die bereits geplant sind oder zu regelmäßigen Planungen der Schulen gehören, werden genehmigt.
  • Die Lehrkräfte können grundsätzlich für genehmigte Klassen- und Schulfahrten die Erstattung der Reisekosten beantragen.

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