Das Verfahren zur Schließung der Haasenburg-Heime ist eröffnet. Die Haasenburg GmbH wurde schriftlich über den beabsichtigten Entzug der Betriebsgenehmigungen für die drei Jugendhilfeeinrichtungen in Neuendorf, Müncheberg und Jessern informiert.
Sie hat im Rahmen einer gesetzlich vorgesehenen Anhörungspflicht bis zum 06. Dezember 2013 Zeit, sich zur geplanten Schließung und den Gründen zu äußern. Danach wird der endgültige Bescheid erstellt.
Jugendministerin Martina Münch hatte gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Untersuchungskommission, Dr. Martin Hoffmann, am 06. November 2013 den „Bericht und die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH“ vorgestellt. „Der Bericht belegt eindrücklich, dass das pädagogische Selbstverständnis in den Heimen der Haasenburg überwiegend von überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmaßnahmen auf Kosten der dort untergebrachten Jugendlichen geprägt ist. Er verweist ausdrücklich darauf, dass eine latente Gefährdung für die dort untergebrachten Jugendlichen besteht, da diese jederzeit mit körperlichen Zwangsmaßnahmen rechnen müssen“, so Münch. „Die Empfehlungen der Kommission machen klar, dass es nicht nur an einzelnen Punkten, sondern nahezu in allen Bereichen der Haasenburg-Heime erheblichen Reformbedarf gibt – diese weitreichenden Reformen sind weder realistisch noch umsetzbar. Aus diesem Grund bereiten wir den Entzug der Betriebserlaubnis vor.“
Zur Haasenburg GmbH sind auch folgende Artikel empfehlen wir folgende Artikel zu lesen:
Eine Antwort auf „Verfahren zur Schließung der Haasenburg-Heime eröffnet“