Pünktlich zur 100-Tage-Bilanz der neuen Bundesregierung hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die Eckpunkte für eine Reform des Elterngeldes vorgestellt. Künftig soll es, laut SPD-Politikerin, die Möglichkeit geben, die Bezugszeit des Elterngeldes über einen Zeitraum von 28 Monaten zu staffeln und zu strecken. Voraussetzung ist, dass die Eltern in Teilzeit arbeiten. Die zweite Neuerung ist das sogenannte Elterngeld Plus, auch als Partnerschaftsbonus bezeichnet. Um hiervon zu profitieren, müssen beide Elternteile jeweils 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Ziel des Elterngeld Plus ist, vor allem Alleinerziehenden den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern.
Einfachere Berechnung durch Pauschalisierung
Die geplanten, neuen Regelungen hinsichtlich Familie und Beruf der Bundesregierung sind durchaus nachvollziehbar. Eltern sollen entlastet und das Elterngeld über den doppelten, verlängerten Zeitraum gezahlt werden. Nicht zuletzt mit dem Elterngeld Plus möchte die Familienministerin die Elternzeit flexibler gestalten. Bislang gilt: Ausschlaggebend zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des Antragstellers in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. In dieser Zeit darf allerdings kein Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein anderes Kind geflossen sein. Bereits am 1. Januar 2013 wurde die Einkommensermittlung durch eine Pauschalberechnung der Steuern und Abgaben erleichtert. Die entsprechenden Änderungen gelten, laut §27 Abs. 1 BEEG, für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2013 geboren werden. [Zwillinge]
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Eltern, die in Teilzeit arbeiten, können Elterngeld zur Zeit für 14 Monate beantragen. Wenn jedoch beide Elternteile weniger arbeiten und parallel dazu diesen Verdienstausgleich erhalten, halbiert sich die Länge der Elterngeldzahlung, und zwar von 14 auf nur sieben Monate. Genau hier setzen die Reformen an.
Längere Bezugszeiten für frühere Rückkehr ins Berufsleben
Mit der Neuregelung zum Elterngeld soll eine frühere Rückkehr in den Beruf attraktiver gemacht werden. Denn es bedeutet: Wer künftig nebenbei und mindestens 25 Prozent in Teilzeit arbeitet, kann zusätzlich Elterngeld über einen Zeitraum von bis zu 28 Monaten beziehen. Wenn beide Elternteile in diesem Umfang arbeiten, sollen sie maximal die Hälfte des regulären Elterngeldes bekommen. Das klingt auf den ersten Blick gut, zeigt aber bei genauerem Nachrechnen, dass in Teilzeit arbeitende Eltern über den verlängerten Zeitraum genau so viel Elterngeld erhalten, wie diejenigen, die auf eine Berufstätigkeit vollständig verzichten. Anders sieht es beim Elterngeld Plus aus. Eltern, die zur selben Zeit in die Teilzeit wechseln, um so mehr Zeit für ihr Kind zu haben, können vier zusätzliche Elterngeld-Monate in Anspruch. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.