Conterganrenten werden deutlich erhöht

Der Bundestag hat am 25. April das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz verabschiedet. Darin ist rückwirkend zum 1. Januar 2013 eine Erhöhung der monatlichen Conterganrenten von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro vorgesehen. Diese deutliche Erhöhung ist ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen.

Der Bund stellt hierfür jährlich zusätzlich 90 Millionen Euro zur Verfügung. Um individuellen Schicksalen und insbesondere Schwerstgeschädigten besser gerecht werden zu können, wird die Höhe der Leistungen an der Schwere der Schädigung bemessen. Darüber hinaus stehen jährlich weitere 30 Millionen Euro für spezifische Bedarfe der Betroffenen im Einzelfall bereit. Auf Antrag kann damit künftig konkrete individuelle Unterstützung gewährt werden. Das Gesetz soll zum 1. August 2013 in Kraft treten.

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Leistungen für die Betroffenen

Contergangeschädigte Menschen erhalten von der Stiftung „Conterganstiftung für behinderte Menschen“ eine einmalige Kapitalentschädigung und bekommen eine monatliche, steuerfreie Conterganrente sowie seit 2009 jährliche Sonderzahlungen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1976 hat der Gesetzgeber darüber zu wachen, dass die Leistungen der Stiftung an die contergangeschädigten Menschen auch in Zukunft der vom Staat übernommenen Verantwortung gerecht werden. Daher wurden die Conterganrenten seit 1972 zehn Mal erhöht, am 1. Juli 2008 verdoppelt.

In dem am 30. Juni 2009 in Kraft getretenen Zweiten Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes wurde festgelegt, dass die Conterganrenten in Zukunft automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst werden. Seit Mai 1997 werden die Renten vollständig aus dem Bundeshaushalt gezahlt, da die hierfür vorgesehenen Stiftungsmittel aufgebraucht sind.

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