das kleine "p" hat es in sich! p-konto für alle!

das kleine „p“ hat es in sich und zwar faustdick. jeder selbstständige unternehmer weiß, dass er selbst und ständig unternehmen darf. und das ist gut so. klar ist auf jeden fall, dass es nicht immer alles nur gerade aus läuft. einige wesentliche änderungen machen das leben und arbeiten für selbstständige nicht immer ganz einfach. als unternehmer wissen sie am besten, wo die brisanz und das risiko liegt.  sei es die eigene rentenabsicherung, die private krankenversicherung oder die monatlichen fixkosten – alles muss am ende des monats immer wieder auf’s neue erarbeitet werden. und, wenn es mal wirklich nicht gut läuft und die zahlen durch so eine „krise“ wie gerade in den keller sinken, brauchen selbstständige nicht nur nerven wie drahtseile sondern auch sichere pfändungsfreie rücklagen, die man am besten auf dem p-konto für unternehmer deponiert.
das p-konto gibt es schon eine ganze weile in deutschland. auch privatpersonen können und dürfen ihr konto in ein p-konto umwandeln bzw. ihr normales konto erweitern lassen. das kleine p steht dabei für pfändungsschutz. im grunde geht es darum, dass ein bestimmter teil des einkommens für die sicherung von miete, essen und sozialabgaben nicht pfändbar bei überschuldung bzw. insolvenz ist. jede bank muss die umwandlung kostenfrei vornehmen.

erhöhter pfändungsfreibetrag bringt noch mehr sicherheit

mehr spielraum bietet der bundestag ab mitte 2010. jeder kontoinhaber kann sich dann ein pfändungsschutzkonto = p-konto einrichten lassen kann, d.h. eine konto-räuberung bis auf den letzten cent ist nicht mehr möglich. der  pfändungsfreibetrag soll bei 985,15 euro im monat für ledige liegen. dieses geld wäre dann pfändungssicher angelegt. der schutz für selbständige zeigt so künftig zumindest in bezug auf vorrübergehende illiquidität und den hohen pfändungsfolgekosten wirkung. allerdings muss gesagt sein, dass 985,15 euro klakuliert für ausgaben, wie miete, rente und krankenversicherung wohl kaum reichen werden. viele selbstständige schieben jeden monat hohe kosten vor sich her. wer nicht gesetzlich rentenversichert ist, muss privat vorsorgen und oft hohe monatliche aufwendungen je nach alter erbringen. auch die private krankenversicherung ruft oft mehr als ein drittel des pfändungsschutzbetrages je nach tarif und alter auf. für selbstständige klein- und kleinstunternehmer ist bei längeren krisen oft nur möglich die kosten drastig zu reduzieren. das geht oft auch zu lasten von kranken- und rentenversicherung.
 

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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