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Wenn in Berlin die großen Ferien beginnen, ist nicht in allen Familie Gute Laune angesagt. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel ist vielen Müttern und Vätern beim Gedanken an Tapetenwechsel und Urlaubsreise nicht wohl um die Geldbörse. Das Land Berlin unterstützt Familienurlaub finanziell und greift Familien hilfreich unter die Arme.
Allgemeine Voraussetzungen
Gefördert werden gemeinsame Erholungsaufenthalte von Familien mit mind. zwei minderjährigen Kindern bzw. Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten, in Familienferienstätten oder vergleichbaren Einrichtungen in Deutschland. Der Zuschuss kann auch dann gewährt werden, wenn ein Elternteil nachweislich aus besonderen Gründen (z.B. wegen Krankheit) an der Teilnahme verhindert ist. Voraussetzung ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin haben. Förderung alle zwei Jahre. Auf Förderung der Familienerholung besteht kein Rechtsanspruch.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.
Einkommensgrenzen
Grundlage für die Berechnung der Zuschüsse ist das Familiennettoeinkommen (alle Einkünfte, die von den Familienmitgliedern erzielt werden): Nettobezüge aus Arbeitsverhältnissen, Arbeitslosengeld I und II, Sozialgeld, Rente, Bafög (nicht Darlehen), Elterngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Unterhalt, Ausbildungsbeihilfen, anteiliges Pflegegeld für Pflegekinder, Wohngeld, 13. Gehalt und andere Sonderzuwendungen. Vom ermittelten Familiennettoeinkommen ist die Nettowarmmiete abzuziehen.
Geförderte Urlaubsdauer
Mindestens 7 Übernachtungen.
Zuschussleistungen
Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung von 0,50 Euro bis zu 10 Euro je Tag und pro Person (Fördertabelle), bei geringem Familieneinkommen und für Familien mit sechs oder mehr Angehörigen individuell auch mehr als 10 Euro. Außerdem Fahrgeldzuschuss bis zu 40 Euro je Teilnehmer.
Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Anträge können bei den nachstehenden Familien- und Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die auch Auskünfte erteilen und über die jeweils aktuellen Förderbedingungen informieren:
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Südwest e.V., Goltzstraße 19, 10781 Berlin
- Tel: 0 30 / 70 00 90 10, schoeneberg@awo-suedwest.de
- Deutscher Familienverband – Landesverband Berlin, Genter Straße 53, 13353 Berlin
- Tel: 0 30 / 45 30 010, dfv.berlin@web.de
Guten Tag,
ich bin alleinerziehende Mutter mit drei Kindern, 16, 13 und 11 Jähre alt. Ich arbeite und beziehe Kinderzuschlag. Ich habe zufällig diese Webseite gefunden und habe gelesen, dass Sie finanzielle Unterstützung für Familien anbieten. Ich habe Urlaub mit den Kindern im August gebucht und eine Ferienwohnung über Airbnb reserviert.
Ich wollte fragen, ob ich beantragen kann und wenn ja, welche Unterlagen muss ich Sie zukommen lassen.
Vielen Dank im Voraus
Bitte wenden Sie sich vor Buchung des Urlaubes an die genannten Stellen.