Eltern von minderjährigen Kindern sind heutzutage überwiegend berufstätig. Die meisten Beschäftigten haben eine Vollzeitarbeitsstelle. Deshalb besuchen die Kinder eine ganztägige Kindertagesstätte oder werden nach der Schule in einer Betreuungseinrichtung beaufsichtigt. Der Alltag ist vollständig durchorganisiert, damit die Erwachsenen ihren gewohnten Standard halten können. Trotzdem versuchen sie, ausreichend Zeit mit den Kleinen zu verbringen.
Doch was passiert, wenn der Nachwuchs plötzlich erkrankt? Der Gesetzgeber setzt sich dafür ein, dass die Kleinen rund um die Uhr von den Eltern versorgt werden können. Beispielsweise können sich Mutter oder Vater vom Arzt krankschreiben lassen, um den Sohn oder die Tochter zu betreuen.
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Um finanzielle Einbußen abzufedern, erhält der pflegende Elternteil ein Kinderkrankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung ausbezahlt wird. Um in den Genuss der Leistung zu kommen, müssen die Berechtigten einen Antrag ausfüllen.
Finanzielle Probleme können vermieden werden
Mit dem Berufsalltag und der Erziehung des Nachwuchses sind die meisten Erwachsenen ausgelastet. Und nach einigen Jahren stellt sich eine eingespielte Routine ein, die bei allen Beteiligten für eine gewisse Sicherheit sorgt. Die Kinder verbringen die Vormittage in der Schule und halten sich anschließend in einem Hort auf, sodass die Eltern einen Job ausüben können. Regelmäßig wird das Gehalt überwiesen, um alle Ausgaben decken zu können.
Umso größer ist der Schock, wenn man als Berufstätiger einen gefürchteten Umschlag mit der Kündigung erhält. Viele Betroffene reagieren geschockt und unterschreiben sogar Unterlagen, die für ihre Zukunft eher nachteilig sein können. Wird der Arbeitsvertrag aufgelöst, sollte man sich nach Erhalt einer Kündigung umgehend Hilfe bei Experten suchen. Diese überprüfen alle eingereichten Belege und erarbeiten eine Strategie, um eine optimale Lösung für den Gekündigten zu finden.
Hierbei gilt es zu unterscheiden, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt. Außerdem ist unter Umständen eine betriebsbedingte Vertragsauflösung möglich. Die erfahrenen Experten suchen nach Fehlern, die vom Arbeitgeber gemacht wurden. Dies können ein Formfehler oder die Missachtung gesetzlicher Vorgaben sein. Einige Berufstätige genießen zudem einen besonderen Kündigungsschutz. Dies gilt insbesondere für Mütter und Väter, die sich in Elternzeit befinden. In etlichen Fällen muss der Betriebsrat an der Entscheidung beteiligt werden. Dieser ist übrigens während seiner Amtszeit unkündbar.
Familienfreundliche Bedingungen und umfassende Prävention
Ist das Kind erkrankt, erhoffen sich viele Berufstätige von ihrem Chef, dass dieser verständnisvoll auf die Ausnahmesituation reagiert. Viele Vorgesetzte unterstützen Familien in einer für sie nervenaufreibenden Ausnahmesituation. Andere Betriebe nutzen die Situation schamlos aus und versuchen, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter mit einer Kündigung loszuwerden.
Die Betroffenen müssen sich um eine optimale ärztliche Versorgung kümmern. Bei gesetzlich versicherten Familien können die Kinder ohne zusätzliche Beitragskosten bei der Krankenkasse angemeldet werden. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Verschreibt der Arzt Medikamente, fallen je nach Alter des jungen Patienten unter Umständen keine Rezeptgebühren an.
Kinder und Jugendliche erhalten eine fürsorgliche Behandlung bei Krankheit sowie zusätzliche Leistungen. Dazu gehören bei Bedarf eine kieferorthopädische Behandlung oder verschiedene Vorsorgeuntersuchungen. Benötigt der Nachwuchs eine Brille, beteiligen sich die Versicherungen ebenfalls an den Ausgaben. Ist ein Klinikaufenthalt notwendig, übernehmen die Kassen sogar einen Teil der Übernachtungskosten, falls ein Elternteil die Nacht im Krankenhaus verbringen muss. Allerdings ist dies nur bis zu einem festgelegten Alter möglich.