Der Partner-Pass: die praktische Vollmacht für alle (Not)fälle

Stellen Sie sich vor: Sie leben in einer festen Partnerschaft und müssen plötzlich ins Krankenhaus. Es ist etwas ernsteres. Doch in der Klinik müssen Sie erschreckt feststellen, dass Ihre Lebensgefährtin, Ihr Lebensgefährte Sie nicht uneingeschränkt besuchen darf.

Keine Auskunft ohne Vollmacht

Wer nicht verheiratet ist und nicht verwandt, wird nur mit ausdrücklicher Erlaubnis vom Patienten selbst herein gelassen. Sind Sie nicht ansprechbar, ist es hilfreich eine Vollmacht des anderen zu haben. Treffen kann Sie so eine Situation jeder Zeit. Wer ohne Trauschein zusammenlebt, muss anders vorsorgen.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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Wir gehören zusammen!

„Wir beide gehören zusammen. Das sagt der Partner-Pass vor allem aus. mehr braucht es zunächst gar nicht“, ist Wolfgang Kerscher überzeugt. „Der wichtigste Vorteil ist, dass zwei Lebenspartner (auch gleichgeschlechtliche Paare) oder auch ein allein lebender Mensch und eine Vertrauensperson – und das kann auch ein guter Freund oder ein Nachbar sein – sich damit schnell und unbürokratisch gegenseitig Hilfe leisten können. Bei Behörden und Ärzten geht es nicht zuletzt darum, dass eine gültige Vollmacht vorgezeigt werden kann.

Eine lebenspraktische Idee

Miteinander zu leben und füreinander da zu sein, sind zwei verschiedene paar Schuhe. Auch für einen Menschen, der nicht in ihrem Haushalt lebt, können Sie einen Partner-Pass ausfüllen. Wenn von zwei „Partnern“ jeder für sich einen solchen Pass ausfüllt, kann er ihn im Zweifelsfall vorlegen. Gemeinsam mit dem zweiten Pass wird so ausgeschlossen, dass einer allein und ohne den Willen des anderen einseitig handelt. Der Erfinder des Partner-Pass, ist der pensionierte Bauingenieur Wolfgang Kerscher aus Regensburg.

Er kennt Krisensituationen, wie oben geschilderte aus dem eigenen Leben sowie aus seinem Freundes- und Bekanntenkreis. Schon Ende 2010 kam ihm die Idee für diese mobile Vollmacht. Dieser unbefriedigende Zustand brachte den passionierten Tüftler schon Ende 2010 auf die Idee für die Entwickung.

Der Partner-Pass war geboren

Wer nun sich und seinen Partner besser schützen will, muss folgendes beachten. Der Pass ist gültig:

  • mit einer Unterschrift der am gleichen Tag datierten Pässe
  • einem gemeinsamen Passfoto und
  • der Angabe der Nummern beider Personalausweise

So gilt das Dokument als gegenseitige Vollmacht für Geschäfte des täglichen Lebens. Es ermöglicht Behördengänge und den Abschluss oder die Kündigung von Miet- oder Kaufverträgen bis zur Höhe eines vorher festgelegten Betrags. Dazu erlaubt das Schriftstück den jederzeitigen Besuch bei Krankenhausaufenthalten und entbindet behandelnde Ärzte und das Pflegepersonal von der Schweigepflicht.

Gültigkeit des Dokuments

Der Partner-Pass ist rechtlich geprüft und für zehn Jahre gültig. Er ist für Personen ab dem 18. Lebensjahr geeignet und selbstverständlich jederzeit – auch einseitig – widerrufbar, ganz einfach dadurch, dass z.B. bei einer Trennung ein Pass vernichtet wird. Missbrauch ist damit weitestgehend ausgeschlossen. Auf Wunsch integriert er übrigens durch eine zusätzliche Unterschrift auch die Bereitschaft zur Organspende nach §2 des Transplantationsgesetzes.

Vorteile des Partner-Passes

  • eine ganz praktische, übersichtliche Vollmacht
  • passt neben Führerschein oder EC-Karte in den Geldbeutel
  • 2 Lebenspartner oder auch ein allein stehender Mensch und eine Vertrauensperson können sich gegenseitig schnell und unbürokratisch Hilfe leisten.

Gute Erfahrungen und Bestellung

Dass der Partner-Pass funktioniert, hat Wolfgang Kerschers eigene Lebensgefährtin bei einem Krankenhausaufenthalt im Regensburger St. Josefs-Krankenhaus Ende letzten Jahres festgestellt. Im Anmelde-Gespräch nach dem persönlichen Ansprechpartner gefragt, wurde der Partner-Pass von der Verwaltungsangestellten der Klinik kopiert und als gut befunden.

Wolfgang Kerscher hat den Partner-Pass auf eigene Kosten entwickelt und ihn sich auch als Marke hat schützen lassen. Er vertreibt das Dokument seit 2011 regional im Raum Regensburg und auch im Internet für 18,50 € pro Stück (inkl. MWST.).

Anbieter ist: Wolfgang Kerscher, Moosweg 8, 93055 Regensburg, Tel. 0941 / 71445 erhältlich. Den Partner-Pass kannst Du direkt hier bestellen.

Eine Antwort auf „Der Partner-Pass: die praktische Vollmacht für alle (Not)fälle“

  1. Bitte senden Sie mir schnellstmöglich einen Satz (2 Pässe)
    Bezahlung erfolgt umgehenst nach Erhalt.

    Danke, Herr Kärscher

    Gruss Klaus Kaluza

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