Kinder sind im Alltag vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Beim Spielen, beim Sport oder im Straßenverkehr besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Kinder bedürfen häufiger einer ärztlichen Behandlung, oft sind langfristig aufwändige Maßnahmen, zum Beispiel im Bereich der Kieferorthopädie, notwendig. Auch Vorsorge für die Zukunft ist wichtig, teure Ausbildungen sind zu finanzieren, die Existenzgrundlage ist auch bei unglücklichen Lebensereignissen zu sichern.
Für diese unterschiedlichen Bereiche bieten Versicherungen Produkte zur Kinderabsicherung an – kurz Kinderversicherungen. Konkret handelt es sich dabei um
- Kinderunfall- bzw. -invaliditätsversicherungen;
- Kinderkrankenzusatz- und -zahnzusatzversicherungen;
- Kinderpolicen.
Nachfolgend erfahren Sie mehr darüber, was diese Versicherungen bieten und wann sie sinnvoll sind oder nicht.
Kinderunfall- und -invaliditätsversicherungen
Der gesetzliche Unfallschutz greift bei Kindern nur im Zusammenhang mit dem Kindergarten, der Schule oder der Ausbildungseinrichtung bzw. den entsprechenden Wegen. Unfälle in der Freizeit sind dagegen nicht abgesichert. Hierzu dient eine Kinderunfallversicherung. Im Kern beinhaltet sie die Leistung der vereinbarten Versicherungssumme (ggf. auch in Form einer Unfallrente) bei unfallbedingter Invalidität des Kindes. Darüber hinaus bieten Versicherungen eine Reihe von Zusatzleistungen, zum Beispiel Übernahme von Bergungskosten, Kosten kosmetischer Operationen etc.. Üblicherweise kann die Versicherungssumme mit einer automatischen Progression gekoppelt werden. Die Kinderinvaliditätsversicherung umfasst die Leistungen der Kinderunfallversicherung, tritt zusätzlich aber auch bei krankheitsbedingter Invalidität des Kindes ein. Der Versicherungsschutz ist hier weiter und die Versicherungsbeiträge liegen entsprechend höher. Da sich 70 % der Unfälle von Kindern in der Freizeit ereignen und die finanziellen Folgen erheblich sein können, machen Kinderunfall- oder -invaliditätsversicherungen Sinn.
Kinderkrankenzusatz- und -zahnzusatzversicherungen
Diese Versicherungen erstatten ärztliche Behandlungen, die normalerweise nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehört zum Beispiel der Anspruch auf ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Vielfach werden auch kieferorthopädische Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse nur unter bestimmten Bedingungen erstattet. Hier leistet dann ggf. die Zahnzusatzversicherung. Gerade bei diesen Versicherungen ist allerdings das Leistungsspektrum sehr unterschiedlich. Bei Angeboten sollten Sie daher die Versicherungsbedingungen vorher genau prüfen. Je größer der Leistungsumfang, umso höher ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Wenn sie Ihrem Kind einem Privatpatienten vergleichbare ärztliche Leistungen bieten wollen, kommen diese Versicherungen in Betracht.
Kinderpolicen
Viele Versicherungen bieten Kinderpolicen als Vorsorgeinstrumente für die Ausbildung oder sogar für eine spätere Rentenabsicherung der Kinder an. Laufzeiten bei Kinderpolicen zur Rentenvorsorge von 60 Jahren und mehr sind nicht untypisch. Im Kern handelt es sich um Kapitallebensversicherungen – zum Teil mit speziellen Ausgestaltungen bezüglich Verfügungsmöglichkeiten, Beitragsleistungen u.a.. Diese Versicherungen binden den Versicherungsnehmer langfristig und sind aufgrund von Provisionen und Verwaltungsaufwendungen mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Oft lässt sich mit anderen Kapitalanlagen – ggf. in Kombination mit einer Risikolebensversicherung – eine bessere Rendite erzielen.
Quelle: www.krankenkasse-vergleich.de