Der Bundestag verabschiedete am 4. Dezember 2015 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“. Anfang 2016 soll es dann, wie eine Reihe anderer Gesetze im Gesundheitsbereich in Kraft treten.
Ziel des E-Health-Gesetz ist es, die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur von Mitte 2016 bis Mitte 2018 umzusetzen. Der Fortschritt im Gesundheitswesen soll auch bei der Verwaltung der Patientendaten Einzug halten. Die digitale Vernetzung kommt. Der Datenschutz rückt in den Mittelpunkt und die Selbstbestimmung der Patienten wird gestärkt. Vor allem für ältere und alleinlebende Menschen bedeuten diese Veränderungen im Gesundheitswesen eine große Hilfe.
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Weil immer mehr Menschen Smartphones und andere mobile Endgeräte für Gesundheitsanwendungen nutzen, soll die gematik bis Ende 2016 prüfen, ob die Versicherten ihre Geräte, z.b. zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte und für die Kommunikation im Gesundheitswesen, einsetzen können.
Was bedeutet das für die Patienten?
Arztpraxen und Krankenhäuser sollen bis Mitte 2018 flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein. Im Mittelpunkt steht die elektronische Gesundheitskarte. Auf der Gesundheitskarte gespeicherte Notfalldaten können Leben retten, ein Medikationsplan kann lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern und die Telemedizin soll mobil eingeschränkte Menschen unterstützen. Mit der elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach sind die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert.
Erstmals wird auch für Patienten die Möglichkeit bestehen selbst Daten – z.B. aus Fitnesstrackern oder sog.Wearables – dem Arzt zu übermitteln. Medizinische Notfalldaten, wie bestehende Allergien, eingenommene Arzneimitteloder Vorerkrankungen sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Menschen, die 3 oder mehr Arzneimittel anwenden, erhalten ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Ab April 2017 soll die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen sowie ab Juli 2017 die Online-Videosprechstunde in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden. Als Patient wird ihnen die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtert, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen.
Viele Patienten sind ängstlich, was die elektronische Speicherung ihrer Daten angeht. Sie fürchten sich vor dem gläsernen Patienten. Sie glauben außerdem, dass medizinische Dienstleister oder gar Fremde Zugang zu ihren Daten haben, bringt ihnen Nachteile. Doch alles wird besser als gedacht.
Keine Angst vor Datenmissbrauch
Denn, wer keine Angst davor hat seine Daten auf der Karte speichern zu lassen, kann zukünftig im vollen Umfang von einer besseren und schnelleren Versorgung profitieren. Denn sie als Patient entscheiden, welche medizinischen Daten mit der Gesundheitskarte gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Außerdem haben sie Anspruch darauf, dass ihre mittels Gesundheitskarte gespeicherten Daten in ihr Patientenfach aufgenommen werden. Im Patientenfach können auch eigene Daten z.B. ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen oder Daten von Wearables und Fitnessarmbändern, abgelegt werden. Das bedeutet, dass nicht nur ihr Arzt Zugriff auf die Daten hat sondern auch sie außerhalb der Arztpraxis alle Daten in ihrem Patientenfach jederzeit einsehen können. Die technischen Vorraussetzungen werden bis Ende 2018 geschaffen sein.
Der Arzt muss den Versicherten über seinen Anspruch informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. Natürlich gibt es nicht nur Vorteile für die Patienten bzw. Nutzer sondern auch die Dienstleister im Gesundheitswesen erhoffen sich was durch das E-Health-Gesetz.