Am 11. Oktober 2012 veranstalteten wir erneut ein Expertentelefon und diesmal liegt der Schwerpunkt auf dem aktuellen Thema „Schluss mit Phishing und Datenklau im Internet“. Hier nun beispielhaft zwölf Fragen und Antworten, die besonders häufig gestellt wurden.
(djd.) 1. Welche Möglichkeiten habe ich, Onlinebanking auf sichere Weise zu nutzen?
Olaf Pursche, Ressortleiter des Sicherheits-Centers bei der Redaktion COMPUTER BILD: Das einfache PIN/TAN-Verfahren sowie mTAN sind nicht mehr ausreichend sicher. Besser setzen Nutzer auf spezielle Banking-Software mit HBCI-Unterstützung.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.
2. Wie kann ich meinen Browser so einstellen, dass ich mich im Web sicher bewegen kann?
Olaf Pursche: Halten Sie den Browser ständig aktuell, nutzen Sie ein aktuelles Anti-Virus-Programm und so wenig Browser-Plug-ins wie möglich. Je weniger Angriffsfläche desto besser.
3. Ein Freund hat mir gesagt, ich solle mein Admin-Konto mit einem Passwort schützen. Was ist denn ein Admin-Konto? Wie schütze ich es? Und stimmt das überhaupt?
Olaf Pursche: Windows erlaubt die Einrichtung von Nutzerkonten mit unterschiedlichen Zugriffsrechten auf System und Programme. Das Konto mit Vollzugriff ist das Adminkonto. Um den PC vor Zugriff Dritter und vor Veränderung durch Schadprogramme zu schützen, ist ein Kennwort absolut sinnvoll.
4. Wie kann ich im Internet für die Sicherheit meiner Kinder sorgen?
Olaf Pursche: Mit speziellen Kinderschutzprogrammen lässt sich festlegen, welche Seiten Kinder im Internet besuchen können und welche nicht. Auch der Zugriff auf Programme und Dateien lässt sich so regeln, ebenso PC-Nutzungszeiten. Allerdings sollte man diese Programme nicht über- und Kids nicht unterschätzen. Die Begleitung und Beratung durch Eltern ersetzen sie nicht.
5. Wie ist das mit dem Datenschutz im Internet? Wer kann meine Daten lesen, wenn ich einkaufe oder eine Versicherung abschließe?
Thomas Gerschütz, Experte im E-Business-Bereich bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth: Es gibt prinzipiell drei Gefahrenstellen: Ihr eigenes Gerät, mit dem Sie ins Web gehen, die Verbindung zum Anbieter und der Anbieter selbst. Kaufen Sie nur bei seriösen Anbietern ein, die zum Beispiel eine verschlüsselte Verbindung aufbauen, sobald persönliche Daten einzugeben sind. Auch sollte der Anbieter auf seiner Website sachlich einleuchtende und verständliche Aussagen über den Umgang mit Ihren Angaben machen. Natürlich muss auch Ihr PC frei von Schadprogrammen sein, sonst werden über Ihren PC die Daten klammheimlich verbreitet. Außerdem sollten Sie Ihren Browser so einstellen, dass er möglichst wenig Daten über Sie preisgibt. So sollten Sie beispielsweise Cookies von Drittanbietern ablehnen.
6. Ich überlege, ob ich meine Versicherungsunterlagen einscanne und so auf dem Rechner oder auf CDs platzsparend archiviere – können Sie mir dazu raten bzw. auf was soll ich achten?
Thomas Gerschütz: Man kann das prinzipiell machen, muss aber sicherstellen, dass selbst in zehn oder 20 Jahren die erzeugten Dateien noch lesbar sind. Juristen raten allerdings wegen möglicher Komplikationen im Falle einer Beweispflicht ab.
7. Kann ich jede Versicherung online abschließen oder sollte man beispielsweise bei Versicherungsgeschäften mit Gesundheits- oder Einkommensfragen Vorsicht walten lassen?
Thomas Gerschütz: Auch hier gilt wieder, dass der Anbieter, die Datenübertragung und der eigene Computer sicher sein müssen. Hinzu kommt der Umgang mit den Daten. Hier sollte der Anbieter klar darlegen, wofür er die Daten gegebenenfalls nutzt. Nur wenn Sie damit einverstanden sind und alles gut verstehen, sollten Sie Ihre persönlichen Daten angeben.
8. Bei meiner Versicherung kann ich meine Verträge im Internet anschauen. Ist das nicht viel zu gefährlich?
Thomas Gerschütz: Wichtig ist dabei zum Beispiel, dass der Anbieter eine verschlüsselte Verbindung aufbaut, Ihr eigener Computer nicht von schädlicher Software manipuliert wird und auch die normalen Einstellungen Ihres Endgeräts für ein hohes Maß an Sicherheit sorgen. Vorsicht ist bei Smartphones und Tablet-PCs geboten. Es gibt eigentlich keine echten Schutz- oder Prüfmechanismen dafür, ob diese Geräte virenfrei sind oder welche Daten die dort verwendeten Apps übermitteln. Untersuchungsergebnisse von Computerfachzeitschriften aus der jüngeren Vergangenheit waren in dieser Hinsicht wenig vertrauenerweckend.
9. Ich habe in einer Online-Auktion eine Bernstein-Kette günstig ersteigert. Ich habe das Geld ins Ausland überwiesen – aber die Kette nie erhalten. Was kann ich nun tun?
Björn Wrase, Rechtsanwalt in Hamburg, Experte für IT- und Internetrecht: Selbst wenn ein Artikel von einem Händler aus dem Ausland erworben wurde, besteht die Möglichkeit, diesen Händler gerichtlich in Deutschland in Anspruch zu nehmen, in der Regel sogar am Wohnsitz des Verbrauchers. Sofern eine Auslieferung des Artikels nicht erfolgt, kann der Verkäufer vor einem deutschen Gericht zum einen aufgefordert werden, die Ware herauszugeben. Zum anderen könnte aber auch die Rückzahlung des bereits geleisteten Kaufpreises gerichtlich verlangt werden. Bei Einkäufen über das Internet sollte grundsätzlich – sofern möglich – als Bezahlmethode PayPal oder ein vergleichbarer Zahlungsdienst verwendet werden. Derartige Dienstleister bieten die Möglichkeit zur Rückerstattung des Kaufpreises, sollte der erworbene Artikel nicht geliefert werden oder defekt sein.
10. Ich habe ein paar Fotos auf meiner privaten Website eingestellt. Die meisten habe ich fotografiert, aber ein paar stammen aus dem Internet. Jetzt habe ich eine Abmahnung bekommen. Einfach so. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Björn Wrase: Bei der Verwendung von Fotos aus dem Internet muss man Vorsicht walten lassen. Mit der Nutzung dieser Fotos verstößt man in der Regel gegen die dem Urheber zustehenden Nutzungsrechte, womit eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist. Deshalb stehen dem Urheber unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz sowie auf Ersatz der entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, ist größte Vorsicht geboten. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nie ungeprüft unterzeichnet werden. Sie ist in der Regel viel zu weit gefasst, sodass Sie sich zu mehr verpflichten würden, als eigentlich notwendig. Auch die geltend gemachten Kosten sind in der Regel weit überhöht. Eine Abmahnung sollte grundsätzlich von einem Rechtsanwalt eingehend geprüft werden.
11. Was kann es für Folgen haben, wenn mein Sohn alles und jeden über Facebook zu einer Party im Park einlädt?
Björn Wrase: Eine bewusste Einladung zu einer Party über Facebook kann finanzielle Nachteile in erheblicher Höhe nach sich ziehen. Sofern der Teilnehmerkreis nicht eingeschränkt wird und sich die Einladung an alle Facebook-Nutzer richtet, besteht eine Haftung für die Kosten, die bei einer Ansammlung von einer erheblichen Anzahl von Menschen, insbesondere durch den Einsatz der Polizei, und für etwaige Sachbeschädigungen entstehen.
12. Ich benutze beim Surfen den Firefox. Kann man mich wirklich nicht identifizieren, wenn ich im privaten Modus surfe?
Björn Wrase: Der private Modus im Firefox-Browser dient vornehmlich dem Surfen im Internet, ohne dass eine Speicherung von Daten auf dem benutzten Computer stattfindet. Dieser Modus ist grundsätzlich dafür gedacht, einen fremden Computer für das Surfen zu nutzen, ohne dass der Inhaber des Computers Kenntnis darüber erlangt, welche Websites Sie besucht haben. Eine Identifizierung gegenüber dem Internetanbieter oder der Betreiber der Websites, die Sie besuchen, ist nach wie vor möglich.