Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, trägt die alleinige elterliche Sorge die Mutter. Eine gemeinsame elterliche Sorge kann nur durch die Regelungen in den §§ 1626 a ff. BGB herbeigeführt werden. Danach können nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge durch eine gleichlautende Sorgeerklärung begründen. Ohne diese übereinstimmende Sorgerechtserklärung ist eine gemeinsame Sorge für das Kind unverheirateter Eltern nicht möglich. Demzufolge kommt es immer entscheidend auf den Willen der Mutter an. ist die Kindesmutter nicht mit der gemeinsamen Sorge einverstanden, kann Sie zu einer Sorgerechtserklärung auch nicht gezwungen werden.

Unterschiede bei verheirateten Müttern

Die gemeinsame Sorge ist auch möglich, wenn ein Elternteil (noch) mit einem dritten verheiratet ist. Allerdings ist bei einer noch verheirateten Mutter zu beachten, dass gesetzlicher Vater des Kindes der Ehemann wird. Für die Begründung des gemeinsamen Sorgerechtes zwischen Mutter und leiblichem Vater vor der Scheidung der Mutter des Kindes ist daher eine Vaterschaftsanerkennung – unter Zustimmung des Ehemannes – bzw. eine Vaterschaftsanfechtung erforderlich. Die Sorgerechtserklärung (die ein einseitiges Rechtsgeschäft darstellt) bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht einer Entscheidung des Familiengerichtes. Das gemeinsame Sorgerecht entsteht vielmehr unmittelbar mit der öffentlichen Beurkundung durch den Notar oder kostenfrei durch das Jugendamt.

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Gemeinsame Sorge nur ohne zeitliche Begrenzung

Zu beachten ist, dass eine Sorgerechtserklärung nicht unter einer Zeitbestimmung abgegeben werden darf. D.h. es darf weder ein Anfangszeitpunkt für den Eintritt der gemeinsamen elterlichen Sorge noch ein Endtermin für die Beendigung der elterlichen Sorge festgelegt  werden. Dies lässt sich mit der elterlichen Verantwortung nicht vereinbaren. Wollen die Eltern eine rechtswirksam abgegebene Sorgerechtserklärung wieder abändern, also die alleinige elterlich Sorge wiederherstellen, muss eine Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt werden. Heiraten die Eltern eines nicht ehelichen Kindes, erlangen sie Kraft Gesetzes die gemeinsame elterliche Sorge. Nicht miteinander verheiratete Eltern sollten daher immer eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine gemeinsame Sorgeerklärung treffen und sich im vorhinein genau darüber informieren, was das Sorgerecht alles beinhaltet und welche Entscheidungen aufgrund der abgegebenen Sorgeerklärung dann nur noch gemeinsam gefällt werden können.

EUGH Entscheidung ändert einiges

Da der EUGH allerdings entschieden hat, dass diese deutsche Regelung, welche ein gemeinsames Sorgerecht lediger Väter nur mit Einwilligung der Mutter vorsieht, gegen die Menschenrechte verstößt, ist der deutsche Gesetzgeber nunmehr dazu aufgefordert, dieses „Veto-Recht“ der unverheirateten Mütter schnellstmöglich abzuändern und eine faire Verteilung des Sorgerechts herbeizuführen (siehe auch Artikel vom 13.01.2010). Unter welchen Voraussetzungen ein gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern nach einer Gesetzesreform möglich sein wird, bleibt somit noch abzuwarten.

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Eine Antwort auf „Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern“

  1. Danke für den Beitrag. Gut zu wissen, dass ein Familiengericht die alleinige elterliche Sorge entscheiden muss. Eine Freundin möchte wieder die alleinige Sorge übernehme und ich werde ihr raten einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen.

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