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Voraussichtlich am 17. März 2016 wird der Stadtrat über die neuen Elternbeiträge in Dresden entscheiden. Eine entsprechende Beschlussvorlage (Nr. V0860/15) wurde am 6. Januar an die Gremien des Stadtrates weitergeleitet. Die Beiträge sollen sich für die Eltern ab 1. September 2016 im Vergleich zu 2015 um durchschnittlich 1,5 Prozent ändern. Im selben Maß änderten sich 2014 auch die Betriebskosten der Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft, nach denen sich die Beitragsberechnung für 2016 richtet.
Elternbeiträge in Dresden steigen 2016
Beiträge orientieren sich an Betriebskosten
Mit 2,5 Prozent stiegen die Betriebskosten im Bereich der Kinderkrippen am stärksten. Die Kindergärten verzeichneten 2,2 Prozent höhere Betriebskosten. Für den Betrieb der Horte ergaben sich hingegen Kostensteigerungen von lediglich 0,9 Prozent. Die Horte an Förderschulen profitierten von niedrigeren Instandhaltungsaufwendungen. Dadurch sanken deren Betriebskosten 2014 um 8,6 Prozent.
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Tarifabschluss wirkt sich erst ab 2017 aus
Keinen Einfluss auf die Neuberechnung der Elternbeiträge haben die in diesem Jahr deutlich aufgewerteten Gehälter im Sozial- und Erziehungsdienst sowie die seit 1. September 2015 gültige Verbesserung des Betreuungsschlüssels für Krippenkinder. Die daraus resultierenden Kostensteigerungen werden sich erst auf die Kalkulation der Elternbeiträge 2017 auswirken.
Rund 48 500 Betreuungsverhältnisse von Neuregelung betroffen
Von der diesjährigen Beitragsanpassung werden rund 48 550 Betreuungsverhältnisse betroffen sein; davon rund 9750 Betreuungsverhältnisse für Kinder im Krippenalter, knapp 20 000 für Kinder im Kindergartenalter und knapp 18 800 für Kinder in Dresdner Horten. Mit der Neufestsetzung der Elternbeiträge werden auch die Vergünstigungen für Eltern mit drei Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen, angepasst. Künftig soll deren Elternbeitrag um 80 Prozent reduziert werden. Bisher gewährte die Landeshauptstadt eine Absenkung um 100 Prozent. Von der Neuregelung werden stadtweit rund 980 Eltern betroffen sein.
Mehreinnahmen von rund einer Millionen Euro geplant
Die Stadt rechnet durch die Beitragsanpassung mit Mehreinnahmen von insgesamt rund 255 000 Euro im Jahr 2016 und 760 000 Euro im Jahr 2017. Davon entfallen rund 104 000 Euro im Jahr 2016 auf den verminderten Absenkungsbetrag für das sogenannte dritte Zählkind. 2017 belaufen sich die Mehreinnahmen aus der verminderten Absenkung auf 311 000 Euro.
2014: Elternbeiträge in Dresden bleiben stabil
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat in seiner Sitzung vom 19. Mai 2014 eine neue „Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen“ (Elternbeitragssatzung) beschlossen. Die ursprüngliche Satzung vom 23. Juni 2011 war am 21. März 2013 durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen aufgrund einer Klage der freien Träger aufgehoben worden.
Mit der neuen Elternbeitragssatzung besteht in der Landeshauptstadt Dresden nunmehr wieder eine Rechtsgrundlage zum Abschluss öffentlich-rechtlicher Betreuungsverträge für die Betreuung von Kindern in Einrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden und zur Festsetzung von Elternbeiträgen durch Bescheid.
Eltern von Kindern, die in Einrichtungen des Eigenbetriebes Kindertagesstätten betreut werden, bekommen auf Grundlage der neuen Elternbeitragssatzung in den nächsten Tagen neue Betreuungsverträge angeboten. Alle Eltern, die nach dem 21. März 2013 einen Interimsbetreuungsvertrag abgeschlossen haben, müssen jetzt einen neuen Betreuungsvertrag abschließen, da der bisherige mit dem Beschluss der Elternbeitragssatzung endet. Alle Betreuungsverträge, die vor dem 21. März 2014 abgeschlossen wurden, bleiben bestehen. Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten empfiehlt dennoch, einen neuen Betreuungsvertrag mit Bezug auf die neue Elternbeitragssatzung abzuschließen.
Zum 1. Juni 2014 erhalten alle Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes auch einen neuen Beitragsbescheid. Die Höhe der Elternbeiträge bleibt gleich. Eine Anpassung der Elternbeiträge an die Betriebskostenentwicklung des Jahres 2013 erfolgt erst nach Abstimmung mit den freien Trägern und einem entsprechendem Stadtratsbeschluss zum September 2015.
Elternbeiträge bleiben 2013 in Dresden unverändert
Nach dem Sächsischen Kita-Gesetz (SächsKiTaG) ist die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Betriebskosten eines Kita-Platzes je Einrichtungsart bekannt zu machen. Grundsätzlich bilden die auf diesem Weg bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten die Grundlage für die Festsetzung der Elternbeiträge. Auf Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden wurden die Beitragssätze jeweils zum 1. September eines Jahres automatisch angepasst.
In seinem Urteil vom 21. März 2013 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen festgestellt, dass die Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 23. Juni 2011 nichtig ist. Die schriftliche Begründung des Gerichtes ging in dieser Woche ein. Auf Grundlage der vom Gericht gegebenen Hinweise und unter Einbeziehung des vom Betriebsausschuss für Städtische Krankenhäuser und Kindertageseinrichtungen beschlossenen „Runden Tisches Kita-Satzung“ wird in den nächsten Monaten die Satzung neu erarbeitet.
Bis zur Beschlussfassung des Stadtrates über die neue Satzung ist eine Anpassung der Elternbeiträge ausgeschlossen. Die Elternbeiträge bleiben für einen 9-Stunden-Platz in der Krippe und der Kindertagespflege unverändert auf 192,54 Euro (für Alleinerziehende 173,29 Euro) und im Kindergarten auf 133,01 Euro (Alleinerziehende 119,71 Euro). Ein 6-Stunden-Platz im Hort kostet 80,18 Euro (Alleinerziehende 72,16 Euro).