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Das für Familien nach der Geburt eines Kindes am 1. Januar 2007 eingeführte Elterngeld wird ab 1.1.2015 verändert und erweitert um das Elterngeldplus. Bisher gab es finanzielle Unterstützung für Mütter und Väter, um den Einkommenswegfall aufzufangen.
Wer sich in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst um die Betreuung der eigenen Kinder kümmert und deshalb nicht oder nicht mehr mehr als 30 Wochenstunden arbeitet, erhielt bzw. erhält Elterngeld als Sozialleistung. Der heute auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf zum ElterngeldPlus setzt vor allem darauf das Elterngeld zu flexibilisieren und mehr Zeit für Familie zu ermöglichen. Bereits im 8. Familienbericht wurde die Erkenntnis gewonnen, dass Mütter und Väter mit Kindern Beruf und Familie unter einen Hut bekommen wollen.
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Elterngeldplus soll Partnerschaftlichkeit fördern
Die große Koalition gibt sozialpolitisch, wie es zu erwarten war, richtig Gas. Wo vorher eigentlich noch das Geld fehlte, purzelt nun ein Geschenk nach dem anderen aus dem Sack. Das Lieblingswort „Paket“ wird beim neuen Elterngeldplus zwar nicht verwendet und trotzdem verspricht sich die neue Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) mit ihrem Gesetzesentwurf zufriedenere Familien.
Was Mütter und Väter erwarten dürfen
Im Grunde geht es nicht wie bisher darum, dass sich ein oder beide Elternteile 12 plus 2 Monate eine Auszeit zur Erziehung , Betreuung und Bildung des Kindes nehmen sondern die komplette Auszeit durch die Möglichkeit der Teilzeitarbeit zu verändern. D.h. im Klartext, dass beim Elterngeldplus zukünftig ein Elterngeldmonat gleich zwei Elterngeld Plus-Monate sind.
Die Nutzungshäufigkeiten des Elterngeldes liegt bei den Vätern bei 30%. Sie nehmen oder nahmen sich vorwiegend die besagten Partnermonate um den Berufseinstieg der Partnerin zu unterstützen. Mütter kehrten nach Angaben des Bundesfamilienministeriums im Durchschnitt nach 19 Monaten zurück in den Beruf. Probleme bei Finden eines Betreuungsplatz für das Kind ist hier z.b. ein Faktor, der die Mitnahme der Partnermonate sowie eine längere Elternzeit der Mütter bzw. Väter zur Folge hatte. Nach Studien der Bundesregierung wünscht sich jeder 2. Elternteil, dass beide Partner in gleichem Umfang erwerbstätig sind und sich gleichermaßen um Haushalt und Familie kümmern. Das neue Elterngeldplus richtet sich nun an diesen Wünschen und Vorstellungen der Familien aus und berücksichtigt dabei aber auch die Bedürfnisse von alleinerziehenden Müttern und Vätern.
Was ändert sich ab dem 1.1.2015?
Bisher war es auch schon möglich während der Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich in Teilzeit zu arbeiten. Dabei wurde jedoch das Einkommen angerechnet ohne, dass sich die gesamte Elternzeit verlängerte. Mit dem Elterngeldplus wird es nun möglich die Elternzeit entsprechend um die Monate in Teilzeitarbeit zu verlängern und weiterhin Elterngeld plus Einkommen zu beziehen. Wenn man dann als 8 Wochen nach der Geburt in Teilzeit wieder einsteigen würde, verlängert sich die gesamte Elternzeit auf 24 bzw. 28 Monate.
Was verbirgt sich hinter dem Partnerschaftsbonus?
Mütter und Väter, die 25 bis 30 Stunden parallel arbeiten, haben zukünftig jeder nochmals vier zusätzliche Monate Elterngeldplus zu erhalten. Wie auch die bisherige Elternzeit sind verschiedene Kombinationen denkbar und möglich.
- Beispiel 1: Nimmt etwa der Vater für 6 Monate nach der Geburt Elternzeit kann er nach den 6 Monaten noch weitere 12 Monate Elterngeldplus beziehen, wenn er Teilzeit arbeitet. Die Mutter könnte die bisherigen Partnermonate nehmen oder 4 Monate Elterngeldplus, wenn sie weiter Teilzeit arbeitet. Arbeiten beide im Anschluss für mindestens vier Monate Teilzeit mit 25 bis 30 Wochenstunden, können beide jeweils für diese vier Monate ElterngeldPlus erhalten.
- Beispiel 2: Auch möglich ist es, dass Mutter und Vater nach der Geburt bis zu 30 Stunden in der Woche in Teilzeit arbeiten und gemeinsam je 14 Monate ElterngeldPlus beziehen. Im Anschluss könnten auch sie den Partnerschaftsbonus nutzen. Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen und zusammen mit den Partnermonaten statt der 14 regulären Elterngeldmonate bis zu 28 ElterngeldPlus-Monate in Anspruch nehmen.
Elterngeldplus wirft Fragen auf
In der Praxis wirft das neue Elterngeldplus sofort die Frage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter einem Jahr auf. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt zwar seit 1.8.2013 für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr – in der Realität herrscht aber vor allem in Großstädten eklatanter Platzmangel. Der Krippenplatzausbau wird zwar sowohl instituionell als auch familiennah in Kindertagespflege vorangetrieben jedoch gibt es regional besonders aber zwischen Ost und West gravierende Unterschiede. Das generelle Einstiegsalter der Kinder in die Kinderbetreuung hat sich schleichend aber konsequent auf das vollendete 1. Lebensjahr verschoben.
Als Plätze noch kein Mangel waren, gab es viele Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen, die auch jüngere Kinder nahmen. Heute muss man doch nach diesen Angeboten suchen und sich mit mehreren Interessenten um einen Platz „bewerben“. Im Sozialgesetzbuch 8 liegt der Schwarze Peter beim Ausbau beim Land und den Kommunen. Sie müssen ein bedarfsgerechtes Angebot auch für Kinder vorhalten, die keinen Rechtsanspruch haben. In Großstädten wie Leipzig, Dresden, Köln und München wird sich die Frage nach der Nutzungsquote für das Elterngeldplus vielleicht ähnlich, wie beim Betreuungsgeld, in Grenzen halten, weil es einfach an entsprechenden Angeboten zur Kinderbetreuung mangelt.
[Update: 07.11.2014] Elterngeldplus vom Bundestag verabschiedet
Heute wurde vom Bundestag das Elterngeldplus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Ziel ist es, Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Das neue Gesetz zum
Elterngeldplus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Die flexiblere Gestaltung der Elternzeit wird mit der Einführung des ElterngeldPlus ab dem 1. Juli 2015 umgesetzt. Künftig können Mütter und Väter bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen. Zum 01.01.2015 wird das Gesetz zum Elterngeld bei Mehrlingsgeburten klargestellt.
Broschüre Elterngeld Plus zum kostenfreien Download
Das Bundesminiterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der familienfreund KG als Multiplikator und Mitglied des Unternehmensnetzwerkes Erfolgsfaktor Familie eine Informationsbroschüre zu den Änderungen beim Elterngeld zur Verfügung gestellt. Dieses Material können Sie kostenfrei herunterladen oder in gedruckter Form beim zuständigen Kundenbetreuer bestellen.
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