Erbrecht: Gewöhnlicher Aufenthalt als Prinzip kommt

Noch ein Jahr wird es dauern aber dann werden die Neuregelungen im Erbrecht ihre Wirkung entfalten. Ab 17. August 2015 gilt die neue Europäische Erbrechtsverordnung. Diese regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Die neue Verordnung bietet vor allem größere Rechtssicherheit, von der jährlich gut 450.000 Familien profitieren werden.

Gewöhnlicher Aufenthalt und was es bedeutet

Im Vordergrund steht bei Erbfragen nun der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten. Also Priorität hat die Frage, wo verbrachte er den überwiegenden Teil seiner Zeit vor seinem Tod. Lebt und stirbt ein Deutscher in Belgien, unterliegt die Erbschaft dementsprechend belgischen Recht. Klar ist, dass natürlich das Testament des Verstorbenen was anderes regeln kann. Dem ist natürlich vorrangig Folge zu leisten.

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Für den Lebensabend im Ausland

Immer mehr Menschen arbeiten oder verbringen ihren Lebensabend in einem anderen europäischen Land. Viele von ihnen besitzen dort und in ihrem Heimatland Vermögen. Im Todesfall sind die Erben damit oftmals überfordert. Im kommenden Jahr wird die Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU vereinfacht. Die neuen EU-Vorschriften erleichtern die Abwicklung von Erbfällen. Deutschland hatte nun 3 Jahre Zeit, die von der EU in 2012 erlassenen Erbschaftsregeln in nationales Recht umzusetzen.

Warum die Änderungen wichtig sind?

Immer wieder gab es Streitfälle und Ungereimtheiten bei der Vererbung von Vermögen, Häusern und sonstigen zur Erbmasse gehörenden Dingen. Z.b. bestimmte bisher deutsches Recht, das die Staatsangehörigkeit entscheidend ist, der der Erblasser angehörte. Es folgte also dem Staatsangehörigkeitsprinzip. Das Haus eines deutschen in Frankreich wurde bisher nach französischen Recht vererbt bzw. nach dem Recht, wo sich die Immobilie befindet. Manchmal entscheidet auch der letzte Wohnsitz des Verstorbenen. Die Eigentumswohnung in Deutschland unterliegt dagegen deutschem Erbrecht. Für Betroffene bzw. Menschen, die jetzt schon im Ausland leben oder ihren Lebensabend dort verbringen wollen, kann es ratsam sein, zu prüfen, welches Erbrecht für sie günstiger ist. Nehmen sie gern auch rechtliche Beratung in Anspruch.

Europäisches Nachlasszeugnis kommt

Die neuen Vorschriften sehen außerdem ein Europäisches Nachlasszeugnis vor. Damit können Erben und Nachlassverwalter überall in der EU ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen. Das bedeutet vor allem schnellere und kostengünstigere Verfahren.htsstellung nachweisen. Das bedeutet vor allem schnellere und kostengünstigere Verfahren.

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