Experteninterview zum Thema Pflege und finanzielle Vorsorge mit Manuela Engelbrecht

Das Thema Pflege und finanzielle Vorsorge bekümmert vor allem Menschen, die sich familiär oder im Bekanntenkreis mit einem plötzlichen Pflegefall konfrontiert sehen. Während es nun viel zu organisieren gibt und meist das Wissen um Abläufe und Prozesse fehlt, ist ein großes Thema auch der Fachkräftemangel in der Pflege sowie die Finanzierung der Pflegebedürftigkeit. Ehe der Haushalt auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen eingerichtet ist, gilt es wichtige Fragen vorab zu klären. Wer, wen, wann, wo und wie pflegen soll, erfahren Sie von unserer Expertin zum Thema Pflege und finanzielle Vorsorge.

Manuela Engelbrecht ist Altenpflegerin, Geronto-Fachkraft und Pflegedienstleitung im „Bavaria“-Senioren- und Pflegeheim, Sulzbach-Rosenberg / Oberpfalz. Nebenberuflich ist sie in Ausübung als Pflegesachverständige.

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1. Welche Voraussetzungen sollte eine Pflegekraft erfüllen?

a) die einen Pflegebedürftigen zuhause entweder rund um die Uhr
b) oder ambulant mehrmals pro Tag betreut?

Manuela Engelbrecht: Sie sollte einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben, sie sollte eine Altenpflegefachkraft sein oder eine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung haben und sie sollte über ein Konzept zur professionellen Pflege verfügen.

2. Was kostet die rund-um-die Uhr-Betreuung?

a) durch eine professionelle Pflegekraft und
b) was ist rechtlich zu beachten, wenn man dafür eine osteuropäische Pflegekraft einstellen will?

Manuela Engelbrecht: Die Kosten richten sich nach den deutschen Sprachkenntnissen der Pflegekraft sowie ihrer Ausbildung. Ohne einschlägige Ausbildung kostet es zwischen 1.379 bis 1.879 Euro, mit Ausbildung zwischen 2.200 und 2.500 Euro. Die Betreuungskraft muss sozialversichert sein und ihre Tätigkeit muss dem deutschen Finanzamt gemeldet werden. Zudem sollte man auf die Ausbildung achten, die meisten polnischen Aushilfskräfte beispielsweise weisen oft nur praktische Erfahrungen auf.

3. Die häusliche Pflege ist für den Angehörigen nicht mehr zumutbar

a) Wie findet man dann eine passende Einrichtung?
b) Auf was muss man bei der Suche achten?

Manuela Engelbrecht: Die Einrichtung sollte wohnortnah und durch eine gute Verkehrsanbindung leicht erreichbar sein. Man sollte sich die Einrichtung im Vorfeld gründlich anschauen und dabei nach der Wohlfühlatmosphäre entscheiden, etwa der räumlichen Gestaltung. Auch Probewohnen sollte möglich sein. In einer guten Einrichtung ist das Mitbringen von eigenem Mobiliar möglich, und es sollte ein tägliches durchgängiges Betreuungsangebot stattfinden. Weitere Kriterien können individuelle Ruhe- und Weckzeiten sowie individuelle Besuchs- sowie Ausgehzeiten sein.

4. Es gibt den gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung

a) Wer führt diese Beratung durch?

Manuela Engelbrecht: Die Pflegeberatung wird von den Mitarbeitern der Pflegekassen sowie Pflegesachverständigen durchgeführt. In jeder Gemeinde gibt es Pflegeberatungsstützpunkte, oftmals sind sie den Kliniken angegliedert. Die Pflegeberatung wird mit der Pflegekasse abgerechnet, sie gibt fundierte Hilfestellung bei eventuell fehlenden Hilfsmitteln sowie bei der Unterstützung und Anleitung der Pflege.

5. Wo findet man Hilfe?

a) wenn die für die häusliche Pflege eingeplante Pflegekraft ausfällt
b) oder Urlaub machen will?

Manuela Engelbrecht: Grundsätzlich gibt es die Beratung und Unterstützung von der eigenen Krankenkasse. Fast jede stationäre Einrichtung bietet eine Kurzzeit- Sowie Verhinderungspflege an, auch hier ist eine direkte Beratung und Unterstützung im Regelfall kostenlos möglich.

Wir unterstützen Ihre Fachkräfte mit unserem Familienservice

Am härtesten trifft der Pflegenotfall Sie als Fachkräfte, die mitten im Leben stehen und täglich an Ihrem Arbeitsplatz einen guten Job machen. Plötzlich steht das Leben Kopf. Die Freistellung vom Gesetzgeber beträgt nur 10 Tage, die in Anbetracht des Platzmangels in Pflegeeinrichtungen unwirklich erscheinen. Die häusliche Pflege gut zu organisieren fällt ebenfalls schwer, weil es ein Eingriff ins persönliche Leben und den Tagesrhythmus darstellt. Außerdem sind auch Pflegedienste so am Limit, dass sie teilweise schon keine Patienten mehr aufnehmen. Schlimm ist es, wenn der Pflegebedürftige plötzlich rund um Uhr Betreuung braucht oder sie selbst bzw. Ihr Partner oder Kind durch Krankheit bzw. Unfall betroffen sind.

Der Gesetzgeber bietet zum Bewältigen von solchen Extremsituationen nur das Recht auf Familienpflegezeit an. Ob Ihr Arbeitgeber diese erlauben muss, hängt von der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb ab. Gern unterstützen wir Sie und Ihre Familie beim Thema Pflege und finanzielle Vorsorge und in allen sozialen und organisatorischen Fragen.

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