Expertentelefon: Die wichtigsten Leserfragen zum Thema „Schlaganfall“

Im Expertenchat Schlaganfall am 21.11.2013 hatten sie liebe Besucher und Leser unserer Internetseite die Möglichkeit ihre Fragen rund um das Thema Schlaganfall zu formulieren. Im Nachgang lesen sie hier, welche die wichtigsten und auch häufigsten Fragen am Expertentelefon waren:

  1. Ich habe gehört, dass angeborene Gefäßveränderungen zu einer Hirnblutung führen können. Kann man feststellen lassen, ob man betroffen ist? Prof. Dr. Wolf Rüdiger Schäbitz, Chefarzt der Klinik für Neurologie im Ev. Krankenhaus Bielefeld am Standort Bethel und Johannesstift: Ja, das kann man. Die adäquate Untersuchung hierfür wäre zunächst eine sogenannte kraniale Magnet-Resonanz-Tomografie (MRT) mit Angiografie. Hiermit kann man auch angeborene Gefäßmissbildungen wie Aneurysmen erkennen.
  1. Meine Mutter ist infolge eines Schlaganfalls mit nur 65 Jahren verstorben. Gibt es Vorsorge-Möglichkeiten , wie ich mich vor einem Schlaganfall schützen kann? Prof. Dr. Wolf Rüdiger Schäbitz: Die allgemeinen Maßnahmen zur Schlaganfallprophylaxe beinhalten im Wesentlichen gesunde Ernährung, das heißt: mediterrane Kost (viel Gemüse, Olivenöl, Nüsse, 1 max. 2 Glas Wein, wenig tierisches Fett), regelmäßig Sport (täglich 20–30 Min., bis man leicht schwitzt), Nikotinverzicht, Prävention von Schlafapnoe sowie die medikamentöse Behandlung der Risikofaktoren Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung, Diabetes.
  1. Mein Mann hat Bluthochdruck und lässt sich nicht behandeln. Von möglichen Folgeerkrankungen will er nichts hören. Gibt es für mich als Außenstehende deutliche Anzeichen, um ihm im Falle eines Schlaganfalls schnellstmöglich helfen zu können? Prof. Dr. Wolf Rüdiger Schäbitz: Die häufigsten Symptome, die direkt auf einen Schlaganfall hinweisen, sind: Sprachstörung, Halbseitenlähmung bzw. Arm-, Bein- oder Gesichtslähmung, Sensibilitätsstörungen (Hand, Gesichtshälfte, Arm oder Bein werden taub), Sehstörungen (Doppeltsehen, Gesichtsfeldausfall). Bestimmte Schwindelformen und Kopfschmerzen können auch Vorboten eines Schlaganfalles sein.
  1. An wen muss ich mich wenden, damit mein nach einem Schlaganfall pflegebedürftiger Vater die ihm zustehende Pflegestufe bekommt?Claudia Müller, Abteilungsleiterin Sozialberatung im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld, Standort Bethel: Bereits in der Klinik besteht durch den Sozialdienst die Möglichkeit der Antragstellung im „Eilverfahren“. Sollte nach dem Schlaganfall eine Anschlussheilbehandlung in einer Rehaklinik erfolgen, wird der Eilantrag dort über den Sozialdienst gestellt. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) teilt innerhalb von 24 Stunden mit, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht. Dies ist immer erst im Rahmen der Pflegestufe 1. Bis zu zehn Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder aus der Rehaklinik erfolgt eine Begutachtung durch den MDK zu Hause. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt und als Empfehlung an die betreffende Krankenkasse übermittelt. Die teilt dem Versicherten anschließend die endgültige Pflegeeinstufung mit. Die tatsächliche Einstufung gilt vom Tag der Antragstellung rückwirkend. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, kann bis zu vier Wochen nach Mitteilung ein Widerspruch eingelegt werden, der oftmals erfolgreich ist.
  1. Seit ihrem Schlaganfall leidet meine Mutter unter starken Stimmungsschwankungen. Haben Sie einen Tipp, wie man am besten damit umgeht? Claudia Müller: Ein Schlaganfall ist ein sehr stark lebensveränderndes Ereignis, das Gefühle von Wut, Verzweiflung, Trauer, Mut- und Hilflosigkeit, Ungeduld und dergleichen auslösen kann. Daher kommen Gefühlsausbrüche meistens unverhofft. Das Wissen um diese Gefühle kann Ihnen jedoch helfen, diese Stimmungsschwankungen zu verstehen und sie nicht auf sich selbst zu beziehen. Hilfreich ist es, wenn man auch die kleinsten Erfolge in einem Tagebuch notiert, damit man darauf hinweisen kann, wenn die Verzagtheit gar zu groß ist. Um das Selbstwertgefühl des Patienten zu stärken, ist es hilfreich, bei Aktionen (z. B. dem Zähneputzen) sensibel zu unterstützen und dem Patienten Zeit zu lassen, die einzelnen Schritte auszuführen.
  1. Ich würde meine Schwester nach ihrem Schlaganfall gern pflegen, aber ich weiß nicht, ob ich das schaffe. Gibt es Möglichkeiten zu lernen, wie man so etwas macht? Claudia Müller: Bei der Übernahme der Pflege sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie nicht alleine die Last der Pflege übernehmen müssen. Bilden Sie gleich zu Beginn ein „Helfernetzwerk“. Je nach Schwere der Erkrankung kann das ein Pflegedienst sein oder Familienangehörige und Freunde, die Sie bei der Betreuung unterstützen. Entlasten Sie sich frühzeitig. Bereits im Krankenhaus, in der Rehaklinik oder auch zu Hause vor Ort gibt es die Möglichkeit, dass das Pflegepersonal oder die Therapeuten, die Ihre Schwester versorgen, Ihnen nützliche Handgriffe oder therapeutische Übungen zeigen können.
  1. Die Pflege unserer Eltern hat uns sehr belastet. Wie können wir dies unseren Kindern erleichtern? Welche Rolle kann hier beispielsweise ein privater Zusatz-Pflege-Schutz spielen? Elrond Weinbach, Experte für Kranken-Zusatzversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth: Das Pflegen von Angehörigen ist immer eine sehr hohe physische und psychische Belastung. Um den eigenen Kindern diese Bürde zu nehmen, lohnt es sich, eine private Zusatz-Pflege-Versicherung abzuschließen. Mit dieser kann man sich entweder direkt für die Unterbringung in einem Pflegeheim absichern (Kostennachweis erforderlich) oder ein Pflege-, Tages- bzw. Monatsgeld absichern, um sich bei Eintritt in eine Pflegestufe ein gutes Pflegeheim leisten zu können und somit seine Angehörigen zu entlasten. Ergo Direkt bietet zusätzlich zum Pflegemonatsgeld im Tarif PZ3 einmalig das 6-fache Pflegemonatsgeld bei Eintritt der Pflegestufe III, falls Schlaganfall, Herzinfarkt oder Oberschenkelhalsbruch als eine der pflegebegründenden Diagnosen im Pflegegutachten genannt ist. Durch diese Einmalleistung lassen sich die ersten, dringend notwendigen und teureren Anschaffungen finanzieren.
  1. Man liest so viel von geförderten und ungeförderten Pflegezusatzversicherungen – für wen ist denn welche Pflegevorsorge geeignet? Elrond Weinbach: Ungeförderte Pflegezusatzversicherungen bieten dem Versicherten den Versicherungsschutz, den er braucht, um die Lücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich bei Eintritt einer Pflegestufe anfallenden Kosten zu schließen. Zusätzlich bieten die meisten Pflegezusatzversicherungen Zusatzleistungen wie zum Beispiel die Suche nach einem geeigneten Heimplatz an. Ungeförderte Pflegezusatzversicherungen sind jedoch auch mit Gesundheitsfragen bei Antragsstellung verbunden, sodass sich nicht jeder versichern kann. Die staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen haben zum Vorteil, dass sich jeder gesetzlich Pflegeversicherte in Deutschland versichern kann, unabhängig davon, ob er gesund ist oder nicht. Die einzige Voraussetzung ist, dass noch nie ein Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde.
  1. Da ich keine Kinder habe, möchte ich für den Pflegefall möglichst gut vorsorgen – vor allem ist mir wichtig, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Wenn ich jetzt eine private Pflegeversicherung abschließe, welche Komponenten sind für mich besonders wichtig? Elrond Weinbach: Das wichtigste Kriterium ist, darauf zu achten, dass die Versicherung auch bei ambulanter Pflege leistet und dies möglichst zu 100 Prozent der versicherten Leistung. Denn oft gibt es bei ambulanter Pflege Abzüge. Weiterhin ist darauf zu achten, welche Assistance-Leistungen versichert sind, ob die Vermittlung eines ambulanten Pflege-Dienstes mitversichert ist und ob die Versicherung nur vermittelt oder auch die Kosten für diesen übernimmt. Vergleichen lässt sich dies nur, indem man direkt bei den diversen Versicherern anfragt, welche Leistungen mitversichert sind.
  1. Ich bin mit der momentanen Pflegeeinstufung meines Mannes nicht einverstanden. Mein Antrag, ihn von Pflegestufe eins in zwei zu bekommen, wurde abgelehnt. Wie kann ich mich wehren? Stefan Stricker, Referent Rehabilitation und Nachsorge bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe: Bei Ablehnung durch den MDK kann innerhalb einer Frist von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden. Gleichzeitig sollte man Einsicht in das Gutachten des MDK einfordern, um zu wissen, warum der Antrag abgelehnt worden ist. Da der MDK bei seiner Begutachtung minutiös den Hilfebedarf für die Aktivitäten des alltäglichen Lebens protokolliert, können es wenige Minuten sein, die zur Ablehnung geführt haben. In der Begutachtungssituation können es wiederum besondere Umstände beim Betroffenen sein – er fühlte sich an dem Tag gerade besonders gut, hat sich in Gegenwart des MDK besonders angestrengt –, die dazu führen, dass die Protokollierung durch den MDK nicht dem sonstigen Alltag entspricht. Für eine erneute Begutachtung ist es daher hilfreich, bereits im Vorfeld ein sogenanntes Pflegetagebuch zu führen, das den tatsächlichen Pflegebedarf dokumentiert. Dieses Pflegetagebuch kann bei einer erneuten Prüfung durch den MDK vorgelegt werden, um zu verdeutlichen, dass bei der ersten Prüfung möglicherweise eine Ausnahmesituation vorgelegen hat.
  1. Mein Bruder hat nach einem Schlaganfall die Reha beendet. Seine Mobilität ist noch nicht wieder vollständig hergestellt. Welche Maßnahmen können wir nun noch ergreifen, damit er wieder eigenständig leben kann? Stefan Stricker:Für die weitere medizinische Rehabilitation stehen nach Abschluss der stationären Rehabilitation ambulante Reha-Maßnahmen zur Verfügung. Hier können verschiedene Therapeuten konsultiert werden. Für die Verbesserung der Mobilität kommen ergo- und physiotherapeutische Behandlungen infrage. Diese Therapien werden vom behandelnden Arzt verschrieben. Ergänzend sollte noch geprüft werden, welche Hilfsmittel die Mobilität verbessern können.
  1. Nach einer Hirnblutung vor sechs Monaten hat meine Nachbarin immer noch Taubheitsgefühle im rechten Arm. Ist Physiotherapie alles, was sie tun kann? Stefan Stricker: Diese Frage sollte auf jeden Fall mit dem behandelnden Arzt (Neurologe) geklärt werden. Grundsätzlich gibt es jedoch viele verschiedene Therapiemöglichkeiten, die je nach Art der Einschränkung und abhängig vom Gesundheitszustand der betroffenen Person verschrieben werden können. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Reha-Sport zu betreiben. Mehrere Studien haben gezeigt, dass durch Reha-Sport wieder Bewegungsabläufe trainiert werden können, die nach dem Schlaganfall nur noch eingeschränkt möglich waren.

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