Fahrgastverband pro Bahn begrüßt erweiterte Behindertenfreifahrt

Der Fahrgastverband pro Bahn begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Behindertenfreifahrt auf alle Regionalzüge der deutschen Bahn AG zu erweitern. Damit wird eine zu einer groteske gewordenen Regelung bereinigt, dass Behinderte mit Freifahrtberechtigung für Züge der deutschen Bahn AG Fahrkarten am Automaten kaufen müssen. Den Grundstein für die diskriminierungsfreie Beförderung von Behinderten hatte der Fahrgastverband pro Bahn im Jahre 1994 gelegt.

(ddp direct) Gegenwärtig dürfen Behinderte, die einen amtlichen Ausweis und eine sogenannte „Nahverkehrsmarke“ erhalten haben, bundesweit Omnibusse, Straßenbahnen und S-Bahnen kostenfrei benutzen. Weiter gilt diese Berechtigung für alle Fahrten in Verkehrsverbünden und in allen nicht bundeseigenen Eisenbahnen. Nicht gültig ist dieser universelle Fahrausweis in Zügen der deutschen Bahn AG, wenn ein Behinderter seinen näheren Wohnumkreis verlässt und der Zug nicht innerhalb eines Verkehrsverbundes fährt. Das führt in den letzten Jahren zu einer nicht mehr verständlichen Regelung. Während in vielen Bundesländern der Ausweis landesweit gilt, dürfen behinderte Menschen, die nach Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern einreisen, das nicht ohne Fahrkarte tun.

Viele Behinderte können keine Fahrkarten kaufen

Oft genug wurden sie, obwohl sie die notwendige Fahrkarte aufgrund ihrer Behinderung gar nicht kaufen können, als Schwarzfahrer behandelt. viele behinderte können nämlich Automaten nicht bedienen und sind auf Menschen angewiesen, die ihnen eine Fahrkarte verkaufen. Auf immer weniger Bahnhöfen gibt es aber diese Möglichkeit, einen lebenden Fahrkartenverkäufer anzutreffen. Der Fahrgastverband pro Bahn wies 1994 auf die Diskriminierung durch Automatenverkauf hin. Daraufhin wurde diese Maßnahme damals zurückgezogen und blieb nur noch für einige Züge der deutschen Bahn AG bestehen. Nun Jahre später hat die die deutsche Bahn AG hat festgelegt, dass in Fernverkehrszügen behinderte Menschen Fahrkarten ohne Aufschlag beim Zugbegleiter kaufen können.“

Fernbusse im Visier

Nachdem die Deutsche Bahn AG nun ab September 2011 neue Regelungen erlassen hat, rücken nun die Fernbusse ins Visier. Denn diese werden nicht, wie die Eisenbahn in die Pflicht genommen behinderte Menschen uneingeschränkt zu transportieren. Busunternehmen müssen noch kein umfassendes Mobilitätsangebot auch für Rollstuhlfahrer machen. „Die deutsche Bahn AG erhält für ihren Aufwand zur Beförderung behinderter keinen Ersatz aus öffentlichen Mitteln, muss also den Aufwand aus den Fahrgeldern anderer Fahrgäste bezahlen. So kann ein behindertenfreundliches Unternehmen nicht gegen Billiganbieter konkurrieren“, erklärt Drewes.

Die Neuregelungen für Schwerbehinderte Menschen ab September 2011 gibt es hier.

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