Familienkolumne: Verwaltungsgericht Leipzig kritisiert Vergabepraxis für Kita-Plätze

Wie die Leipziger Volkszeitung in einem Beitrag vom 21.06.2011 berichtet, hat das Verwaltungsgericht (VG) Leipzig die Vergabepraxis von Kindergartenplätzen deutlich kritisiert. In dem Verfahren hatte eine berufstätige Mutter die Aufnahme ihrer zweijährigen Tochter in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft erreichen wollen. In der Sache war das Verfahren erfolglos, da kein Anspruch gegen freie Träger bestehe. Gleichwohl hat das VG das Verfahren zum Anlass genommen sich mit dem Vergabesystem der Stadt Leipzig auseinander zu setzen.

Kritik an der Vergabepraxis in Leipzig

Dabei hat das Verwaltungsgericht einige Kritik geäußert. so soll das stadteigene vergabeportal meinkitaplatz-leipzig.de den gesetzlich anforderungen wohl nicht genügen. Die gesetzlich vorgesehene Besserstellung von berufstätigen Eltern sei bei der Vergabe zwingend zu berücksichtigen. Dabei sei jedoch ein Kita-Platz in Paunsdorf kein hinnehmbares Angebot für eine in Mitte lebende und arbeitende Mutter. Das Gericht deutete an, dass eine Entfernung von 20 bis 30 Minuten als Grenze denkbar wäre. Die vorsitzende Richterin Brigitta Braun, die sich direkt an die Jugendamtsvertreter gewand haben soll, wird mit den Worten „Sie müssen jetzt ins Jugendamt gehen und sofort alles zusammentrommeln und sagen: Wir müssen jetzt handeln“ zitiert.

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Rechtliche Hintergründe

Rechtlicher Hintergrund des Verfahrens ist das SGB VIII. Dort sind in § 24 a Übergangsregelungen für die Durchsetzung des vom Bundesgesetzgeber gewollten Ziels der flächendeckenden Betreuung unter dreijähriger geregelt. Danach haben seit dem 01.10.2010 Erziehungsberechtigte die erwerbstätig sind, sich in Ausbildung oder in einer Eingliederungsmaßnahme befinden, einen vorrangigen Anspruch auf einen Kita-Platz bei einem öffentlichen Träger. Allerdings nur soweit, wie das Wohl des Kindes ohne Förderung nicht gewährleistet ist. Diese Kriterien werden durch das zuständige Jugendamt der Stadt Leipzig allem Anschein nach nicht eingehalten. Das VG geht davon aus, dass es in Zukunft weitere Verfahren dieser Art gibt, sollte sich an der Vergabepraxis nichts ändern.

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