Familienkolumne: und was wird nach der Scheidung mit dem Hund?

Und was wird nach der Scheidung mit dem Hund? Das OLG Hamm hatte sich im Jahr 2010 nicht nur mit dem Umgangsrecht zwischen Eltern und ihren Kindern zu beschäftigen. In einem der zahlreichen familienrechtlichen Verfahren hatte das Gericht auch darüber zu entscheiden, ob die Ehefrau ein Umgangsrecht mit dem während der Ehe gemeinsam angeschafften Hund hat, der nach der Trennung bei dem Ehemann verblieben war (Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2010; AZ: II-10 WF 240/10).

Umgang mit dem Hund

Die Ehefrau machte im Rahmen dieses Verfahrens ein Umgangsrecht mit dem Hund an zwei Tagen in der Woche für jeweils einige Stunden geltend. Einen solchen Anspruch auf Umgang mit dem Haustier verneinte das Gericht aber. So waren nach Auffassung des Gerichts zum einen nicht die Vorschriften über die Hausratsverteilung bei Getrenntleben der Ehegatten anwendbar. Zum anderen konnte ein Anspruch auf Umgang nach Ansicht des Gerichts auch nicht durch eine entsprechende Anwendung der Regelungen über das Umgangsrecht mit einem Kind begründet werden, da bei diesen Bestimmungen das Wohl des Kindes im Vordergrund steht und nicht etwa die emotionalen Bedürfnisse des anderen Ehegatten. Im Hinblick auf das Wohl des Tieres gab das Gericht am Ende seiner Entscheidung den Parteien letztlich aber den Hinweis, dass es ihnen unbenommen bliebe, im Interesse des Tieres eine andere – nicht an den gesetzlichen Regelungen orientierte – Vereinbarung zu treffen.

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