Wasserwaage (c) didgeman / pixabay.de

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Was Eltern in der KiTa alles bewirken können – §6 SächsKitaG im Detail

Als Eltern sind sie für ihr(e) Kind(er) die einzigen Fürsprecher, Begleiter und Verantwortliche. Was das in der alltäglichen KiTa-Praxis bedeutet, ist so wichtig und fördernswert, dass es im sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) einen eigenen Paragraphen füllt.

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Kinderhände auf Tapete (c) knipseline / pixelio.de

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§2 SächsKiTaG: Bildungsstätte, -auftrag und -plan und förderung

SächsKitaG mal anders – Aufgaben und Ziele innerhalb der Kindertagesstätte und in der Kindertagespflege erklärt im §2 SächsKitaG. Bildung, Erziehung und Betreuung innerhalb einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege unterstützen und ergänzen die Erziehung und Betreuung des Kindes innerhalb der Familie.

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Paragraphen (c) gerd altmann / pixelio.de

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§1 SächsKitaG – Eltern und Kinder im Mittelpunkt?

Das sächsische Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) wurde im Dezember 2005 novelliert. Es regelt die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) sowie in Kindertagespflege. Aber was behinhaltet Kindertagesstätte und Kindertagespflege eigentlich? Und wie ist die Betreuung fachlich geregelt?

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tipps © Ewe Degiampietro - Fotolia.com

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Haushaltsnahe Dienstleistungen aus Sicht von Eltern

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministers vom 3. November 2006 ist ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis nach (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ESTG) gesetzlich nicht definiert. Es verlangt eine Tätigkeit, die einen engen Bezug zum Haushalt hat.

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