Wünschen und wählen können und müssen Sie als Eltern für Ihr Kind. Aber wann ist der geeignetste Zeitpunkt sich für ihr Kind auf die Suche nach einem Platz zu machen?
weiterlesenKategorie: familientipps
Tipps für betreute MitarbeiterInnen und Ihre Angehörigen, die informieren und den Alltag erleichtern.
Was Eltern in der KiTa alles bewirken können – §6 SächsKitaG im Detail
Als Eltern sind sie für ihr(e) Kind(er) die einzigen Fürsprecher, Begleiter und Verantwortliche. Was das in der alltäglichen KiTa-Praxis bedeutet, ist so wichtig und fördernswert, dass es im sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) einen eigenen Paragraphen füllt.
weiterlesen§ 5 SächsKiTaG – Öffnungszeiten und Bedürfnisse
Eltern benötigen oft entsprechend Ihrer beruflichen Situation Betreuung in Kindertagespflege und Kindertagesstätten. Die Öffnungszeiten und Bedürfnisse klaffen, wenn das Wunschkind geboren ist oft auseinander.
weiterlesen§3 SächsKiTaG: Angebot und Nachfrage
Nachdem Begrifflichkeiten, Ziele und Inhalte von Kindertagesstätten und Kindertagespflege geklärt sind, bleibt jetzt zu klären, wie Angebot und Nachfrage geregelt sind. Also auf zu § 3.
weiterlesen§2 SächsKiTaG: Bildungsstätte, -auftrag und -plan und förderung
SächsKitaG mal anders – Aufgaben und Ziele innerhalb der Kindertagesstätte und in der Kindertagespflege erklärt im §2 SächsKitaG. Bildung, Erziehung und Betreuung innerhalb einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege unterstützen und ergänzen die Erziehung und Betreuung des Kindes innerhalb der Familie.
weiterlesen§1 SächsKitaG – Eltern und Kinder im Mittelpunkt?
Das sächsische Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) wurde im Dezember 2005 novelliert. Es regelt die Förderung von Kindern in Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) sowie in Kindertagespflege. Aber was behinhaltet Kindertagesstätte und Kindertagespflege eigentlich? Und wie ist die Betreuung fachlich geregelt?
weiterlesenHaushaltsnahe Dienstleistungen aus Sicht von Eltern
Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministers vom 3. November 2006 ist ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis nach (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ESTG) gesetzlich nicht definiert. Es verlangt eine Tätigkeit, die einen engen Bezug zum Haushalt hat.
weiterlesen