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Wie in Baden-Württemberg gibt es auch im Bundesland Bremen keine Landesförderung. Allerdings springt die Daniel-Schnakenberg-Stiftung in diese Lücke und ermöglicht für junge Bremerinnen und Bremer mit geringem Einkommen aller zwei Jahre einen Familienurlaub in Bremen. Bremerhavener können allerdings nicht von diesem Angebot partizipieren.
Gefördert werden Bremer Familien (nicht jedoch Bremerhavener Familien) mit mindestens zwei Kindern und allein Erziehende mit mindestens einem Kind, die an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger teilnehmen oder eine Erholungsmaßnahme in einer anerkannten Familienferienstätte buchen. Familien mit einem behinderten Kind und allein Erziehende sind vorrangig zu berücksichtigen. Die Zuschüsse werden alle zwei Jahre gewährt.
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Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.
Einkommensgrenzen
Bei der Festlegung des Nettoeinkommens können nur die Unterhaltskosten und die Betreuungskosten bei Alleinerziehenden abgezogen werden. Mietaufwendungen sind pauschal in der Einkommenstabelle berücksichtigt. Jugendliche, mit eigenem Erwerbseinkommen, die nicht an der Maßnahme teilnehmen, bleiben unberücksichtigt.
Sozialhilfeempfänger sowie Kinder und Jugendliche, die in Dauerpflege leben, erhalten den maximalen Zuschuss. Die Ferienbeihilfe in Höhe von 286,32 Euro, die Kinder und Jugendliche in Dauerpflege vom Sozialamt erhalten, wird vom Gesamtzuschuss abgezogen.
Bei der Berechnung des Familieneinkommens bleiben die Pflegekinder unberücksichtigt. Das Einkommen ist durch eine aktuelle Verdienstbescheinigung oder bei Selbstständigen durch den Einkommensbescheid des vorletzten Jahres nachzuweisen. Erziehungsgeld gilt nicht als Einkommen.
Geförderte Urlaubsdauer
Die Erholungsmaßnahmen dürfen höchstens 21 Tage, aber mindesten 10 Tage dauern.
Zuschussleistungen
Grundlagen der Berechnung sind die Nettoeinkünfte. Der Höchstzuschuss beträgt 15 Euro pro Tag und Teilnehmer.
- Auskünfte und Bearbeitung durch die Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftungc/o ServiceBureau Internationale Jugendkontakte
Kalkstraße 6, 28195 Bremen
Tel: (04 21) 33 00 89-11, www.schnakenberg-stiftung.de
Die Stiftung hat auch ein paar ‚Erfolgszahlen‘ auf der Webseite veröffentlicht:
„Im Bereich Familienerholung haben z.B. in 2012 36 allein erziehende Mütter mit 60 Kindern und 24 Familien mit 76 Kindern (2010 75 allein erziehende Mütter mit 120 Kindern und 36 Familien mit 129 Kindern) eine Erholungsreise antreten können. Träger gemeinsamer Familienfreizeiten waren u.a. verschiedene Bremer Gemeinden und die Häuser der Familie. Die gewährten Zuschüsse beliefen sich in 2012 auf rund 36.000 Euro. (2010 62.000 Euro).
Im Bereich Kinder- und Jugenderholung wurden in 2012 96 Erholungsreisen mit insgesamt 335 Kindern und Jugendlichen (2010 104 Erholungsreisen mit insgesamt 358 Kindern und Jugendlichen) von 57 verschiedenen Bremischen Trägern (z.B. Kirchengemeinden, Sportvereinen, Jugendverbänden u.v.m.) durchgeführt. Die Zuschüsse für bedürftige Kinder beliefen sich in 2012 auf rund 114.000 Euro (2010 131.000 Euro).