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Der Freistaat Thüringen ist ein tolles Land, nicht nur zum Urlaub machen mit den Kindern. Aber was, wenn man selbst in Thüringen wohnt, wenig Geld hat und dringend mal raus muss ? Kein Problem, denn Sie können jetzt anfangen ihren nächsten Familienurlaub auf dem Bauernhof oder in einer Familienfreizeitstätte zu planen. Der Familienurlaub in Thüringen wird vom Freistaat finanziell unterstützt.
Welche Voraussetzungen gelten für einen geförderten Familienurlaub in Thüringen?
- Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen und
- Leistungen nach SGB II oder
- Leistungen nach SGB XII oder
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder
- Leistungen nach § 6a BundesKindergeldGesetz oder
- vergleichbare Leistungen oder
- besonderer Förderbedarf der Familie (Stellungnahme des Jugendamtes).
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann in Thüringer Familienferienstätten und anderen familiengerechten Einrichtungen in Thüringen gemeinsam geförderter Urlaub gemacht werden.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.
Gefördert wird nicht die Familie direkt, sondern die Träger, die Familienerholungs-, Familienfreizeit-, Familienbegegnungs- und- bildungsangebote für Familien anbieten. Träger von solchen Angeboten sind in der Regel Thüringer Familienferienstätten, Thüringer Familienverbände, Jugendämter bzw. andere Träger und Einrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe mit familienförderndem und -unterstützendem Konzept.
Angebote von Trägern sind auf der unten genannten Webseite veröffentlicht. Die Teilnahme an einem geförderten Angebot wird durch die Familien beim Träger direkt und formlos beantragt.
Wie lange wird eine Untestützung gewährt?
Der Aufenthalt sollte mindestens 2 und maximal 12 Tage dauern. In den Erholungsangebote sind Übernachtung und Vollverpflegung sowie Programme für und mit den teilnehmenden Familien enthalten.
Welche Zuschüsse werden geleistet und wie hoch ist ein Eigenanteil?
Eigenanteil der Familien: Die Familien haben lediglich den Verpflegungsanteil im Rahmen des Regelbedarfs nach SGB II in Form eines Teilnehmerbeitrages in Höhe von:
- 4,00 EUR pro Tag für Erwachsene,
- 3,50 EUR pro Tag für Jugendliche,
- 3,00 EUR pro Tag für Kinder von 6 bis 13 Jahren und
- 2,50 EUR pro Tag für Kinder unter 6 Jahren
und die Fahrtkosten (Hin- und Rückreise) zu tragen.
Geförderter Anteil: Die Stiftung FamilienSinn übernimmt je nach Art des Angebotes alle weiteren, dem Träger entstehenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Kultur-, Freizeit-, und Betreuungsangebote etc.), die über den Verpflegungsanteil der Familien hinausgehen, mindestens jedoch eine Tagespauschale für Erwachsene in Höhe von 30,00 Euro bzw. für Kinder in Höhe von 15,00 Euro.
Stiftung FamilienSinn
Telefon: 0361 / 60149080
Website: www.stiftung-familiensinn.de
schönen guten Tag,ich würde gerne mit meinem Mann und unseren Kindern Urlaub machen. Mein Mann Jürgen ist Erwerbslosenrentner zwecks psysicher Erkrankung und Pflegestufe2, ich Nicole 44 habe noch bis Ende Juli einen geringfügige Beschäftigung und bekomme Bürgergeld und habe die Pflege meines Mannes. Unsere Kinder Jeremy 10,Luca7 und Niklas4,würden gerne mal hier raus Urlaub machen,aber können uns das finanziell nicht leisten und würden daher sehr gerne auch mal aus dem Alltag entfliehen. Wir hätten auch so gerne mal eine Familienkur gemacht,also Mutter/Vaterkindkur aber sowas gibt es nicht. Es wäre schön wenn es eine Förderung gebe,hier mal raus zukommen. Das wäre wunderschön.
Vielleicht können Sie uns helfen.