Förderung für die Pflegezusatzversicherung kommt im Januar 2013

Während die Barmer Krankenkasse mit dem jährlichen Pflegereport in 2012 erstmals die Lebenszeitkosten für Pflege von Männern und Frauen ermittelt hat, startet am 4. Januar 2013 die Förderung für den Abschluss von Pflegezusatzversicherungen.

Frauen werden statistisch viel älter als Männer und so ist es nicht überraschend, dass sie den höheren privaten Eigenanteil an den Pflegekosten tragen müssen und werden. Im Schnitt trägt Pflegeversicherung Kosten je Versicherten von ca. 33.000 Euro. Extrem wird es bei der Spanne zwischen den einzelnen Patienten. Schwerst Pflegebedürftige erreichen im Einzelfall Kosten von bis zu 262.000 Euro. Rund 48 Prozent der Pflegebedürftigen beanspruchen von den Pflegekassen Leistungen in Höhe von über 13 euro bis etwa 15.000 Euro.

Private Fürsorge ist in Anbetracht der Eigenanteile im Durchschnitt von 31.000 euro attraktiver denn je. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und beteiligt sich an den Kosten für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz startet ab 4. Januar 2013 das Förderprogramm. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ermöglichen.

Eigenverantwortlich vorsorgen – aber wie?

Ähnlich wie bei der Riesterrente gibt es auch bei der Pflegezusatzversicherung Garantien und Bedingungen. Während ab Januar 2013 die ersten Versicherungsunternehmen neue Pflegezusatztarife vorstellen werden, hat der Versicherungsnehmer schon im Voraus die Garantie, dass die Versicherungsunternehmen niemanden aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen dürfen.

Bekannte Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse, wie aus der privaten Krankenversicherung bekannt, sind ebenfalls nicht gestattet. Möglichst viele Menschen sollen von der staatlichen Förderung profitieren. Der Eigenanteil des Versicherten muss mindestens 10 Euro monatlich betragen. Die entsprechende Pflege-Zusatzversicherung muss für alle Pflegestufen Leistungen vorsehen, für Pflegestufe III jedoch mindestens 600 Euro im Monat.

Wer zahlt die Zulage aus?

Diese Aufgabe wird wohl, wenn es nach dem Gesundheitsminister Daniel Bahr und dem Ministerium geht, bei der Deutschen Rentenversicherung Bund liegen. Eine einzurichtende zentrale Stelle dort wird künftig die Zulage auszahlen. Die Auszahlung wird direkt an die Versicherungsunternehmen in einem weitgehend automatisierten elektronischen Verfahren durchgeführt.

Wer erledigt die Formalitäten?

Ihr Versicherungsagent bzw. das Versicherungsunternehmen. Schließen Sie einen förderfähigen Vertrag zur Pflegevorsorge ab, erhalten sie die Zulage künftig automatisch. Sie müssen hierfür keinen gesonderten Antrag bei der zentralen Stelle einreichen.

Die Verordnung tritt am 4. Januar 2013 in Kraft. Zum Jahresbeginn 2013 werden die ersten Versicherungsunternehmen förderfähige Pflegevorsorgeversicherungen anbieten.

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