Förderung von Familienurlaub in Sachsen wegen geringem Einkommen

Dieser Eintrag ist Teil 1 von 9 in der Serie Zuschuss zum Familienurlaub

Planen Sie auch schon Ihren nächsten Familienurlaub? Vielen Familien in Sachsen fehlt das nötige Geld für einen Urlaub mit der Familie. Manche Kinder waren noch nie gemeinsam mit den Eltern im Urlaub. Aus diesem Grund wurde – nicht nur in Sachsen – eine Förderung von Familienurlaub, insbesondere bei geringem Einkommen geschaffen. Im Beitrag erfahren Sie alles wichtige und natürlich die Voraussetzungen, um die Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können.

Urlaubszeit ist die schönste Zeit

Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt neben der gesundheitlichen Erholung wesentlich zur Verbesserung des Familienklimas bei und schafft somit eine Grundlage zur Bewältigung des Familienalltages. »Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage zum Beispiel in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, freue ich mich, dass wir in diesem Jahr wieder finanzielle Mittel für Zuwendungen für die Familienerholung zur Verfügung stellen können«, so die ehemalige Sozialministerin Christine Clauß im Jahr 2013.

Jana Schlegel von fachkraeftesicherer.deSie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
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Das muss nicht sein

Wie bereits seit 15 Jahren bezuschusste der Freistaat Sachsen auch 2014 wieder Urlaub für Familien mit geringem Einkommen. „Ein Familienurlaub tut allen gut und gibt neue Kraft für den Alltag. Und damit auch Familien mit niedrigen Einkommen, Alleinerziehende und kinderreiche Familien in den Genuss von Ferien kommen können, unterstützen wir sie bei der Urlaubsfinanzierung“, sagte Familienministerin Helma Orosz, Nachfolgerin von Chr. Clauß.

Auch in 2016 und 2017 wird die Förderung fortgesetzt

„Wir wollen auch Familien mit Kindern und kleinem Geldbeutel einen kleinen Urlaub ermöglichen. Deshalb unterstützen wir die Familienerholung. So können Familien einige unbeschwerte Tage zum Beispiel in einer Familienferienstätte verbringen“, sagte Sozialministerin Barbara Klepsch. „Durch eine Anpassung der Richtlinie möchten wir mehr Familien mit einem niedrigen Erwerbseinkommen eine Förderung ermöglichen.“

Anträge auf Zuwendungen können nach der geltenden Förderrichtlinie Familienförderung bei den Geschäftsstellen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie der Familienverbände gestellt werden. (siehe unten)

Gefördert werden wie bisher Angebote der Familienfreizeit und – erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände. Für das Jahr 2013 standen 300.000 EUR zur Verfügung. In Sachsen bieten die Familienferienstätten besonders familienfreundliche Bedingungen und haben auch für Alleinerziehende und große Familien geeignete Angebote. Beim Aufbau werden die familienfreundlichen Urlaubsmöglichkeiten vom Freistaat Sachsen unterstützt.

Allgemeine Voraussetzungen

Den Zuschuss gibt es unter der Voraussetzung, dass der Urlaub mindestens 7 und höchstens 14 Tage dauert und der Antrag mehrere Wochen vor Urlaubsbeginn gestellt wird. Gefördert werden Familienurlaube von Eltern, Alleinerziehenden oder einem Familienmitglied mit mindestens einem Kind, für welches sie Kindergeld beziehen und von Familien mit einem behinderten Familienmitglied. Die Familie muss ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Die geförderten Familienferienstätten befinden sich im Freistaat.

Einkommensgrenzen

Das monatliche Bruttoeinkommen der Familie darf – ohne gesetzliches Kindergeld und Erziehungsgeld – folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • 525 Euro für den Haushaltsvorstand bei Verheirateten bzw.
  • 700 Euro bei Alleinerziehenden und
  • 300 Euro für jedes weitere Familienmitglied

Zuschussleistungen

Höchstens 7,50 Euro je Tag und teilnehmender Person, wenn das Bruttoeinkommen den Betrag der Einkommensgrenze nicht übersteigt.

zusätzliche Variante seit 2014

Der sächsische Gesetzgeber hat, insbesondere um Kinder in finanziell schlecht ausgestatteten Haushalten einen Urlaub mit den Familienangehörigen zu ermöglichen, eine geänderte Zuschussleistung eingeführt.

Einkommensgrenze bei Zuschuss pro teilnehmendem Kind

  • 650 Euro für den Haushaltsvorstand bei Verheirateten bzw.
  • 800 Euro bei Alleinerziehenden und
  • 400 Euro für jedes weitere Familienmitglied

Zuschuss pro teilnehmendem Kind

Pro teilnehmenden Kind und Aufenthaltstag bis zu 7,50 EUR

Wo beantrage ich die Leistung?

Die für den Familienurlaub zuständigen Stellen erfahren sie in diesem Dokument:

    ✅ Ja, ich möchte die Adressen der Antragsausgeber zur Urlaubsförderung in Sachsen kostenfrei zugesandt bekommen.

     

    Ich erhalte zukünftig die Beiträge der familienfreund KG bequem und kostenfrei in mein elektronisches Postfach. Der Umfang kann bequem fein justiert werden und ein Abbestellen kann jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen.

    In unserer Datenschutzerklärung erläutern wir, wie verantwortungsvoll wir mit ihren Daten umgehen und diese selbstverständlich nicht an Dritte weitergeben.

    Wo erhalte ich den Antrag?

    Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Angebot der Familienfreizeit und -erholung haben wir ebenfalls bereitgestellt. Das dreiseitige Formular muss bei den obigen Antragstellen abgegeben werden. Ihrem Antrag müssen Sie Kopien Ihrer Einkommensnachweise beifügen. Bei monatlich unterschiedlichem Bruttoeinkommen müssen Sie den Nachweis über drei zusammenhängende Monate erbringen.

      ✅ Ja, ich möchte den Antrag zur Urlaubsförderung Sachsen kostenfrei zugesandt bekommen.

       

      Ich erhalte zukünftig die Beiträge der familienfreund KG bequem und kostenfrei in mein elektronisches Postfach. Der Umfang kann bequem fein justiert werden und ein Abbestellen kann jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen.

      In unserer Datenschutzerklärung erläutern wir, wie verantwortungsvoll wir mit ihren Daten umgehen und diese selbstverständlich nicht an Dritte weitergeben.

      Nach dem Urlaub müssen Sie folgende Unterlagen bei der Antragstelle einreichen:

      • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vordruck „Nachweis und Antrag auf Auszahlung für eine bewilligte Familienfreizeit und -erholungsmaßnahme“
      • Original-Rechnung des Vermieters und Nachweis der geleisteten Zahlung
      • bei privaten Ferieneinrichtungen: Bestätigung des Urlaubsaufenthaltes durch die Gemeinde- oder Kurverwaltung oder das Fremdenverkehrsamt auf dem Nachweisvordruck
      • unterschriebener „Vertrag über die Inanspruchnahme eines Individualzuschusses für ein Angebot der Familienfreizeit und -erholung

      Fristen

      Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Urlaubsbeginn erfolgen (Posteingang bei der Antragstelle).

      Die Unterlagen müssen Sie spätestens einen Monat nach Beendigung des Urlaubs bei der Antragstelle einreichen. Ansonsten verfällt der Urlaubszuschuss automatisch.

      Wie sieht es in den anderen Bundesländern mit der Förderung für einen Familienurlaub aus ?

      In unserem Familienservice kommen zu allen Bundesländern Fragen zu Zuschüssen zum gemeinsamen Urlaub mit Kindern. Zur einheitlichen Übersicht führen wir in der Serie Zuschuss zum Familienurlaub alle Details für die anderen Bundesländern auf. Für Detailfragen – und Familienangehörige, die nicht von unserem Familienservice profitieren können, sind dort auch bearbeitende Stellen benannt, die gern konkrete und individuelle Fragen beantworten.

      Serien Menüführung

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