Eltern können ab sofort das Nettogehalt sehr einfach steigern. Auch für Arbeitgeber ergibt sich die Möglichkeit mit einem höheren Netto zu argumentieren. Durch den Freibetrag für abzugsfähige Kinderbetreuungskosten ergibt sich rückwirkend zum 1. Januar 2006 die Möglichkeit das Geld in der Lohntüte zu erhöhen.
Durch den Eintrag der im ersten Quartal 2006 angefallenen und auf 2/3 der Jahreskosten hochgerechneten Kosten, lassen sich enorme Ersparnisse sofort für die Familienkasse bewirken. Bislang mussten viele, deren Ausgaben unter dem vorgeschriebenen Eigenanteil lagen, diese selbst tragen. Auch alle anderen konnten Aufwendungen für Kindergarten, Hort oder Tagesmutter nur dann absetzen, wenn diese 1548 Euro pro Jahr überstiegen.
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Maximal 6000 Euro werden berücksichtigt
Nach der neuen Regelung, der nach dem Bundestag auch der Bundesrat zugestimmt hat, werden nun zwei Drittel aller Kosten von maximal 6000 Euro berücksichtigt. Der nächste Schritt führt zum Arbeitgeber, um die Lohnsteuerkarte 2006 in Empfang zu nehmen. Danach gehen die Eltern zum örtlichen Finanzamt und beantragen auf dem beigefügten Formblatt den Freibetrag. Weiter nicht absetzbar sind aber Aufwendungen für Nachhilfe- oder Fremdsprachenunterricht sowie für Freizeitaktivitäten wie Musikschule, Computerkurse oder Sportverein.
Das Formblatt zum herunterladen | Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2011 | Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2012 | Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2013
Für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das Kalenderjahr 2014 bedanken Sie sich einfach für die geleistete Arbeit des Familienservice mit einem Klick auf einen der ‚Teilen‘-Button unter dem Text. Hier steht Ihnen sofort und kostenfrei das entsprechende Formular zur Verfügung.
2014 Vereinfachter Antrag Lohnsteuerermäßigung
Bitte beachten sie auch unbedingt den Artikel zur steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Kinderbetreuungskosten mit einer Übersicht bis 2011 und ab 2012.
Hallo,
Ich bin geschieden und zahle fleißig Kindesunterhalt für 3 Kinder
Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag ist Gesätzlich verständlicherweise mit meiner Ex geteilt.
Meine Frage: “ mir entstehen Kosten wenn die Kinder alle 2 Wochen bei mir sind ( abgesehen davon, dass ich mich über die Kinder sehr freue)
Kann man solche Kosten Steuerlich absetzbar machen???
Ebenso wenn ich mit den Kindern im Urlaub fahre. Diese Kosten möchte ich auch Steuerlich absetzen.
Da mein selbstbehaltsbeitrag, wie es auch so heißt „nur für mich ist“
Ich würde mich sehr freuen auf eine Antwort.
Vielen dank
Guten Tag.
Konkrete, steuerliche Beratung ist den Spezialisten (Steuerberater) vorbehalten. Dies ist – wie bei Anwälten – auch gesetzlich so verankert.
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Dann werden meine Kollegen Ihnen umgehend einen Spezialisten in ihrer Nähe empfehlen bzw. einen Rückruf veranlassen.
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