Freund, Helfer und Minijobber – der Hundesitter

Gourmet-Dinner, Wellness-Salon oder exklusive „Hund-Couture“. Wenn es um den besten Freund des Menschen geht, greifen Herrchen oder Frauchen oft tief in die Tasche. Umso verwunderlicher ist es, dass beider Betreuung der Vierbeiner oft am falschen Ende gespart wird. So sind viele Hundesitter nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Dabei winken Minijobbern im Privathaushalt und ihren Arbeitgebern handfesteVorteile.

Beruf und Hund vereinbaren

Die Hundeliebe der Deutschen geht weit. 5,4 Millionen deutsche Hundebesitzer und ihre Vierbeiner sorgen jährlich füreinen Umsatz von ca. fünf Milliarden Euro, die mit Dienstleistungen und Produkten rund um das Wohlbefinden der Haustiere erwirtschaftet werden (Quelle: Universität Göttingen: Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland,2006). Das entspricht etwa 0,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Hunde werden immer mehr zu einem Wirtschaftsfaktor. In vielen Haushalten ist er sogar ein vollwertiger Bestandteil der Familie.

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Aber Beruf, und stetige Fürsorge für den Vierbeiner lassen sich nicht immer vereinbaren. Daher haben Hundesitter ganzjährig Hochkonjunktur, in vielen Fällen leider auf dem Schwarzmarkt. Die Mehrzahl der Betreuer ist nicht als Minijobber im Privathaushalt angemeldet. Doch die Anmeldung ist Voraussetzung für eine legale, verantwortungsvolle Zusammenarbeit. „Die Anmeldung stärkt nicht nur die Rechte von Arbeitgebern und -nehmern, sondern untermauert zugleich auch das Vertrauensverhältnis der beiden Parteien“, so Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale in Essen.

Scheu und Unwissenheit hemmen Minijobber und Arbeitgeber

Angst vor Bürokratie oder ein mangelndes Unrechtsbewusstsein lassen viele Menschen vor der Anmeldung der Minijobber zurückschrecken.Schwarzarbeit ist für viele immer noch ein Kavaliersdelikt. Dabei können Bußgelder bis zu 5.000 Euro und weitere finanzielle Forderungen auf den Arbeitgeber zukommen. Für Arbeitgeber lautet daher die Grundregel: Sobald der Hundesitter regelmäßig Gassi geht und dafür monatlich bis zu 450 Euro erhält, ist er als Minijobber anzumelden. Durch die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sichert sich der Arbeitgeber zudem vor finanziellen Ansprüchenbei Arbeitsunfällen ab – gerade im Umgang mit Tieren ein wichtiger Vorteil. Zudem kann er jährlich 20 Prozent der Kosten – maximal 510 Euroim Jahr – steuerlich geltend machen.

Der Hundesitter ist ungeschützt, solange er illegal beschäftigt ist. Außerdem entgehen ihm zahlreiche Vorteile wie der Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung, bezahlter Urlaub und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Obwohl es nur eines einseitig ausgefüllten Formulars bedarf, sind viele Arbeitgeber und Arbeitnehmerin dieser Hinsicht noch nicht „auf den Hund gekommen“.

Mit dem Haushaltsscheck-Verfahren auf der sicheren Seite

Die Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren ist kinderleicht und verursacht kaum Kosten, dafür umso mehr Vorteile für beide Parteien. In nur drei Schritten kann sich jeder absichern. Der Arbeitgeber muss lediglich das einseitige Haushaltsscheck-Formular ausfüllen, es vom Arbeitnehmerunterschreiben lassen und an die Minijob-Zentrale schicken. Das Formular können Sie telefonisch beim Service-Center der Minijob-Zentrale unter 0355 / 290 270 799 anfordern, im Internet unter www.minijob-zentrale.de herunterladen oder gleich den Haushaltsscheck online ausfüllen.

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