Für die Mütterrente muss kein Antrag gestellt werden

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) weist darauf hin, dass für die sogenannte Mütterrente kein besonderer Antrag gestellt werden muss. Die Neubewertung der Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren worden sind, erfolgt durch die Rentenversicherung und muss nicht eigens beantragt werden. Für Versicherte, die ein geklärtes Rentenversicherungskonto haben, liegen die erforderlichen Informationen vor.

Die Berechnung der Mütterrente übernimmt die Rentenversicherung automatisch

Obwohl es noch keine gesetzliche Regelung gibt, gehen bei der Knappschaft-Bahn-See vermehrt formlose Anträge auf Neuberechnung der Kindererziehungszeiten ein. Entsprechende Musterschreiben, die vielerorts ausliegen, per Mail verschickt oder im Bekanntenkreis weitergegeben werden, erweckten den Eindruck, dass nur mit Antrag ein Anspruch auf diese Leistung existiere, so der Rentenversicherungsträger. Dies ist jedoch nicht erforderlich.

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Zum Hintergrund: Die Bundesregierung plant, für alle Mütter oder Väter, die ein vor 1992 geborenes Kind erzogen haben, für diese Erziehungszeit bis zu maximal 24 Monate rentenrechtlich zu berücksichtigen. Ab 1. Juli 2014 sollen für jedes dieser Kinder zwei Entgeltpunkte gutgeschrieben werden. Bisher war es ein Entgeltpunkt. Dies führt in der Regel zu einer Rentenerhöhung von 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten pro Kind.

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