schon sehr oft berichteten wir über die entwicklungen im familienrecht und da speziell im sorgerecht. heute geht es um gemeinsames sorgerecht für unverheiratete. wie bereits hier und hier zu lesen, ist seit der entscheidung des eugh allerlei in bewegung. der europäische gerichtshof hat ein gemeinsames sorgerecht für unverheiratete eltern in deutschland als pflicht angesehen. die bisherige regelung, dass das sorgerecht nur der mutter zusteht, wurde gekippt.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Hinterlassen Sie mir und meinem Familienservice-Team einfach eine Nachricht unter 0341-35540810. Oder senden Sie uns eine eMail an nutzer@familienfreund.de. Wir werden uns schnellstmöglich melden und klären, wie wir Sie unterstützen können.
neuer gesetzesentwurf setzt recht um
die schwarz-gelbe koalition will nun das umsetzen, was der europäische gerichtshof entschieden hat, d.h, gemeinsames sorgerecht für unverheiratete. unverheiratete eltern sollen auch, wenn sie nicht zusammenleben von anfang an das gemeinsame sorgerecht ausüben können. es sei denn, die mutter legt widerspruch ein und erhält beim familiengericht recht. nun reicht kein einfacher widerspruch, um den vater aus dem lebensplan zu kicken. alles muss natürlich auch juristisch gerechtfertigt sein. mal eben schnell sagen, dass passt mir nicht, dass das kind zu lange fernsieht, reicht bei weitem nicht aus. nur schwerwiegende gründe sind wirklich relevant und werden geprüft werden.
so zumindest der geplante gesetzesentwurf. der europäische gerichtshof hatte die deutsche regelung, dass die mutter automatisch das alleinige sorgerecht bei unverheirateten paaren ausübt, als diskriminierend gegenüber den vätern verurteilt.
in zukunft wird es so sein, dass der mann bei anerkennung der vaterschaft auch die chance auf das gemeinsame sorgerecht bekommt. die mutter kann dann nur noch vor dem familiengericht widersprüche einlegen. das bundesministerium für justiz bietet hierzu auch eine fragen und antworten-pdf an. wir stellen ihnen diese hier gern zum download zur verfügung.